Anwendung neuer PRIIPs-Vorschriften verschoben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass die Europäische Kommission im EU-Amtsblatt 2022/975 die Anwendung der Technischen Regulierungsstandards für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs-RTS, Delegated Regulation (EU) 2021/ 2268) verschoben hat. Die PRIIPs-RTS sollen nicht – wie geplant – ab dem 1. Juli 2022 angewendet werden, sondern erst ab dem 1. Januar 2023. Die Kommission hat dazu am 24. Juni 2022 eine Erklärung veröffentlicht.
Wie die BaFin weiter mitteilt, tritt der am 24. Juni publizierte Rechtsakt der Verschiebung 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft – also am 14. Juli 2022. Dadurch entsteht eine nicht intendierte zeitliche Lücke: Theoretisch müssten die neuen PRIIPs-RTS in der Zeit vom 1. bis zum 14 Juli 2022 angewendet werden, da die Verschiebung vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 erst zum 14. Juli 2022 greift.
Die BaFin wird die Anwendung der neuen PRIIPs-RTS erst ab dem 1. Januar 2023 in ihrer Aufsichtspraxis berücksichtigen.
In ihrer Erklärung bestätigt die Kommission, dass die in der Delegierten Verordnung 2021/2268 enthaltenen neuen PRIIPs-RTS ab dem 1. Januar 2023 gelten.
Die in der Delegierten Verordnung 2017/653 enthaltenen bisherigen Vorschriften für das PRIIPs-Basisinformationsblatt sollen bis zum 31. Dezember 2022 weiter gelten. Bis dahin kann auch das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger (wAI/KIID) verwendet werden, um spezifische Informationen über die als zugrundeliegenden Anlageoptionen angebotenen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bereitzustellen. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.