Auf Alternative Investments spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geht an den Start

Die drei Fondsexperten Dr. Gunter Reiff, Jens Grimm und Dr. Oliver Zander haben die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WRG Finvestra Treuhand GmbH gegründet, um Fondshäusern, Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) und Investoren eine umfassende rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Beratung anzubieten. Zum Leistungsspektrum gehört unter anderem die Strukturierung von geschlossenen alternativen Investmentfonds (AIF), die Erstellung von Prospektprüfungsgutachten, die Abschlussprüfung, die Erstellung von Fondskalkulationen sowie die Beratung in allen anderen Fragen, die das Aufsetzen, das Management und der Vertrieb von geschlossenen AIF mit sich bringen.

Die drei Gründer blicken jeweils auf eine langjährige Erfahrung im Bereich geschlossener Fonds und Investmentvermögen zurück. Grimm war langjähriger Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft optegra und dort mit der Abschlussprüfung und der Strukturierung von Fonds befasst. Reiff war zunächst in der Prospektprüfungsabteilung der Wirtschaftsberatungsgeselllschaft Deloitte tätig, bevor er die RP Asset Finance mitgründete. Dort war er insbesondere mit der steuerlichen Strukturierung, Vertriebsfragen sowie der Erstellung von Prospektprüfungsgutachten befasst. Zander war langjähriger Syndikus des Investment- und Asset Managers KGAL und beriet anschließend als Anwalt verschiedene Fondshäuser bei allen rechtlichen Fragen im Bereich geschlossener Fonds einschließlich Transaktionen und der Abwehr von Anlegerschutzklagen.

Die WRG Finvestra kooperiert mit der Anwaltskanzlei Weitnauer, die den Kommentar zum Kapitalanlagegesetzbuch herausgegeben hat. Insofern können die drei Gründer über die WRG Finvestra und Weitnauer alle Services anbieten, die für das Aufsetzen und die Verwaltung und den Vertrieb von geschlossenen AIF sowie für KVGen erforderlich sind. Ein neuer Bereich, auf den sich die WRG Finvestra spezialisiert hat, ist die Erstellung von Eligibilitätsgutachten. Dabei handelt es sich um Gutachten für institutionelle Investoren, die dem institutionellen Investor bestätigen, welche Rechtsfolgen eine Investition in den Fonds nach den für ihn geltenden Regularien - insbesondere nach CRR, Solvency II und Anlageverordnung - hat.

„Mit der WRG Finvestra haben wir eine hoch spezialisierte Einheit geschaffen, die Fondshäuser, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investoren und Gründer von Fonds effizient berät und ihnen maßgeschneiderte Lösungen präsentiert“, freut sich Reiff über die Gründung. „Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfordern die Schaffung immer spezifischerer Strukturen - die WRG Finvestra ist in der Lage, diese Strukturen für den einzelnen Fonds oder die KVG so aufzusetzen, dass die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden und der Fonds oder die KVG aber gleichzeitig mit einem überschaubaren Aufwand verwaltbar bleibt“, kommentiert Grimm die Gründung. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung WRG Finvestra

Die WRG Finvestra Treuhand GmbH ist eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die in allen Fragen des Kapitalanlagerechts und der regulierten Finanzinstrumente berät. Sitz der Gesellschaft ist Bergisch Gladbach.

www.finvestra.net

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