BaFin führt neue Kryptowertpapierliste
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auf ihrer Website gemäß § 20 Absatz 3 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) eine neue öffentliche Liste publiziert. Darin bündelt sie Informationen zu Kryptowertpapieren, die ihr nach § 20 Absatz 1 Satz 2 eWpG mitgeteilt werden.
Die Angaben in der Liste beruhen auf den von den Emittenten vorgenommenen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger. Die Kryptowertpapierliste soll eine unkomplizierte Übersicht über die mit Kryptowertpapieren verbundenen Veröffentlichungen bieten. (DFPA/TH1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.