BCA zur BaFin-Aufsicht von 34f-lern: „Aktuell keine Planungssicherheit für freie Finanzberater“

Die Bundesregierung plant, die freien Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34t Gewerbeordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu unterstellen. Ein am 24. Juli 2019 vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichtes Eckpunktepapier umschreibt den Rahmen für eine Neuregelung der Aufsicht, die im Jahr 2021 in Kraft treten könnte. Für Dr. Frank Ulbricht, Vorstand des Maklerpools BCA, ist das Papier zu wenig konkret gefasst. Die erhoffte Planungssicherheit für freie Finanzberater lasse weiter auf sich warten.

„Die Bundesregierung hat sich offenbar dazu durchgerungen, eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrages umzusetzen. Zu begrüßen ist, dass es einen zeitlichen Übergang geben soll und die Bundesregierung hier mit Augenmaß agiert. Allerdings bringt das Papier nur hinsichtlich der zeitlichen Komponente mehr Klarheit über die künftige Aufsicht der Finanzberatung. Von einer Planungssicherheit, wie wir sie seit Langem fordern, kann allerdings mit Blick auf das vorliegende Eckpunktepapier nicht die Rede sein“, sagt Ulbricht. Dem BCA-Vorstand zufolge fehlt es im Papier des BMF an einer konkreten und für alle drei Wege in der Finanzberatung gültigen Aussage.

„Während wir zu denjenigen, die unter einem Haftungsdach oder in einer Vertriebsgesellschaft ihrer Beratungstätigkeit nachgehen, Informationen finden, vermissen wir eine klare Aussage zu den Einzelkämpfern unter den freien Finanzberatern. Es wird nun darauf ankommen, die Unklarheiten zu erörtern und die Vorlage im Gesetzgebungsprozess weiter zu konkretisieren.“

Künftig dürften nur noch das Kreditwesengesetz (KWG) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) den rechtlichen Rahmen bilden. Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) und die GewO dürfen zumindest für Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f und Paragraf34h ersatzlos gestrichen werden.

Der Maklerpool BCA AG und die Bank für Vermögen (BfV) haben sich das Ziel gesetzt, die freie Finanzberatung in Deutschland zu stärken und ihre in der Finanzanlagenvermittlung tätigen Partner im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens und der Neuregelung eng zu beraten und zu betreuen. Dazu bieten beide Unternehmen unterschiedliche qualitative Lösungen an, um den aufsichtsrechtlichen Vorgaben nachzukommen.

„Wir haben in gewisser Weise befürchtet, dass das so kommen könnte, sind aber auf diese Entwicklung gut vorbereitet. Mit unserem Haftungsdach erfüllen wir bereits seit einigen Jahren die Zulassungsvoraussetzungen nach KWG und WpHG. Daher sehen wir der Gesetzesnovelle gelassen entgegen und stehen unseren Partnern in der freien Finanzberatung substanziiert mit Unterstützung und Orientierung zur Seite“, erklärt Ulbricht. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung BCA AG

Die 1985 gegründete BCA AG mit Sitz in Oberursel im Taunus ist einer der größten Maklerpools in Deutschland. Dem Maklerpool sind derzeit rund 9.300 unabhängige Finanzdienstleister angeschlossen. Zur BCA-Gruppe gehören die Wertpapierhandelsbank BfV Bank für Vermögen AG mit einem flexiblen Haftungsdachkonzept und der hauseigenen Fondsvermögensverwaltung Private Investing sowie die Carat Fonds Service AG.

www.bca.de

Zurück

Recht

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Verbraucher haben sich im Jahr 2023 deutlich häufiger bei der Bundesanstalt ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt