BdV legt Verfassungsbeschwerde gegen Urteil zum Sicherungsbedarf der Victoria ein

In einem Musterverfahren gegen die Victoria Lebensversicherung AG kämpft der Bund der Versicherten (BdV) laut eigener Angabe seit 2016 dafür, dass milliardenschwere Überschusskürzungen bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt werden. Nachdem das Landgericht Düsseldorf mit seinem Urteil im März dieses Jahres auch die zweite Berufung des BdV zurückgewiesen und keine Revision zugelassen hatte – und auch die dagegen gerichtete Anhörungsrüge im Mai abwies –, geht der BdV nun mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht.

Kern des Rechtsstreits sei das Vorenthalten von Überschüssen gegenüber den Versicherten aufgrund eines vom Versicherer angeführten Sicherungsbedarfs wegen einer schwachen Finanzlage. Das ist nach dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) möglich und zulässig. Nach Meinung des BdV jedoch muss der Versicherer eine finanzielle Schieflage hinreichend und nachprüfbar belegen, wofür er primär darlegungs- und beweispflichtig ist. „Nach diesem Urteil können die Versicherer Leistungen an Versicherte streichen, ohne wirklich Rechenschaft ablegen zu müssen. Das ist so nicht hinnehmbar“, sagt Stephen Rehmke, Vorstand des BdV.

Mit der Verfassungsbeschwerde gehe der BdV zum einen gegen die abgewiesene Revision und Anhörungsrüge vor. Damit wolle der BdV der vom Gericht auferlegten Darlegungs- und Beweislast, dass die bei Vertragsende ausgezahlte Bewertungsreserve zu gering sei und ein Anspruch auf einen höheren Betrag bestehe, mit einem Sachverständigengutachten nachkommen. Der BdV sieht dort die Verletzung seines Rechts auf effektiven Rechtsschutz wegen der Nichtzulassung der Revision, die Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör wegen unzureichender Beweiserhebung und der Zurückweisung der Anhörungsrüge sowie die Verletzung seines Eigentumsrechts wegen der unterlassenen Überprüfung der Vorschriften zur Überschussbeteiligung einschließlich der Bewertungsreserven.

Der Verbraucherschutzverein erhofft sich durch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht laut eigener Aussage insbesondere auch eine Änderung und Anpassung des LVRG durch den Gesetzgeber zugunsten aller Versicherungsnehmer. Denn die vom LVRG gedeckte Kürzung der Bewertungsreserven sei ein Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentumsrecht aller Versicherungsnehmer, der nicht zu tolerieren sei. Entgegen der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der BdV weiterhin der Auffassung: Das LVRG ist nicht verfassungsgemäß, weil es entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Versicherte nicht angemessen an den Überschüssen und Bewertungsreserven beteiligt. „Es ist höchste Zeit, diesen Anspruch verfassungsrechtlich noch einmal hervorzuheben und das LVRG entsprechend auszubessern“, fordert Rehmke. (DFPA/mb1)

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 45.000 Mitglieder.

www.bundderversicherten.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt