Bitkom sieht in Gesetzentwurf einen "Schub für die Digitalisierung der Finanzbranche"

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Finanzen haben am 10. August 2020 einen Referentenentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere veröffentlicht. Ziel dieser zentralen Maßnahme der Blockchain Strategie der Bundesregierung ist es, Unternehmensfinanzierungen auch durch Wertpapiere zu ermöglichen, die rein elektronisch begeben werden. Derzeit verlangt das deutsche zivilrechtliche Wertpapiergesetz noch zwingend eine Urkunde. Außerdem sollen dadurch die rechtlichen Rahmenbedingungen für dezentrale, Blockchain-basierte „Kryptowertpapiere“ gesetzt werden. Der Digitalverband Bitkom begrüßt den Gesetzesentwurf ausdrücklich, sieht aber gleichzeitig noch zu hohe Hürden für neue Marktteilnehmer wie Startups.

Nach Ansicht des Bitkom ist es ein „wichtiger Meilenstein im deutschen Zivilrecht“, dass im Gesetzentwurf „nicht-körperliche“ beziehungsweise digitale Werte als Sache definiert werden. Zudem unterstützt der Verband das Ziel der Technologieneutralität im Gesetzentwurf. Neben zentralen Registern sollen auch dezentrale – auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende – Register für elektronische Wertpapiere ermöglicht werden.

Der Bitkom kritisiert zugleich, dass die erst kürzlich gesetzlich eingeführten Kryptoverwahrer nicht befugt sein sollen, Kryptowertpapiere zu verwahren. „Diese Einschränkung ist für die junge Kryptoverwahrbranche ein harter Schlag“, so Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom. „Kryptoverwahrern sollte es ermöglicht werden, auch Kryptowertpapiere zu verwahren – wenn nötig unter entsprechenden Auflagen.“ Insgesamt brauche es nun eine klarere Abgrenzung der Rollen von Kryptoverwahrern, Kryptowertpapierregisterführern, Depotbanken und Zentralverwahreren, da an einzelnen Stellen sonst Rechtsunsicherheit drohe.

Zudem werden nach Ansicht des Bitkom die Potenziale der Blockchain-Technologie in dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht vollständig ausgeschöpft.  Für eine komplett dezentrale Abbildung der Wertpapiere über öffentliche Blockchains (Public Permissionless Blockchains) bestehe eine Reihe ungelöster Fragen und Hürden. Außerdem sei der dezentrale Handel dieser Kryptowertpapiere – aufgrund europäischer Regulierung – noch gar nicht möglich. Hier solle die Bundesregierung nach Ansicht des Bitkom im Rahmen Ihrer laufenden EU-Ratspräsidentschaft aktiv werden. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Bitkom

Der Bitkom - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. mit Sitz in Berlin ist der Digitalverband Deutschlands. Der 1999 gegründete Verband vertritt mehr als 2.700 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, unter ihnen gut 1.000 Mittelständler, über 500 Startups und nahezu alle Global Player.

www.bitkom.org

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