Bundestag erleichtert Immobilienfonds Investitionen in Erneuerbare Energien

Am 2. Dezember 2022 wird der Deutsche Bundestag höchstwahrscheinlich das Jahressteuergesetz verabschieden. Die Bundesregierung wird damit für Immobilienfonds die Möglichkeit der Investitionen in Erneuerbare Energien verbessern, teilt die Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft Intreal mit.

Nach dem neuen Jahressteuergesetz dürfen künftig nicht mehr nur fünf Prozent der Einnahmen eines Fonds aus Anlagen in Erneuerbare Energien stammen, sondern zehn Prozent – ohne dass der Fonds den wichtigen steuertransparenten Status verliert. Überschreitet der Fonds die bisherige Grenze von fünf Prozent, fällt für solche Einnahmen Gewerbesteuer an. Für viele tausend Objekte, die sich in deutschen Immobilienfonds befinden, sind unter anderem Aufdach-Photovoltaikanlagen damit in größerem Umfang möglich. Es gab vonseiten der Fondsbranche verschiedene Initiativen, Neuregelungen mit mehr Spielraum in das Gesetz aufzunehmen. Der Bundesrat muss dem Gesetz dann noch zustimmen.

Carina Berberich, Leiterin Steuern bei der Intreal: „Die Politik handelt widersprüchlich: Einerseits ist sie der Meinung, dass es in Sachen Klimawandel fünf nach zwölf ist und unternimmt riesige Anstrengungen, die CO2-Emissionen zu verhindern. Im Falle des Jahressteuergesetzes bewegt sie sich zwar, aber unserer Meinung nach könnte es ruhig etwas mehr sein. Steuerrechtliches Klein-Klein und Klientelpolitik verhindern hier den schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien und konterkarieren die großen Ziele.“

Berberich weiter: „Den Immobilienfonds geht es nicht darum, steuerfreie Einkünfte aus Solarstrom zu generieren. Sie wollen Gewerbesteuer auf die verkaufte Energie bezahlen. Das Problem ist die Schlechterstellung, die eintritt, wenn die Fonds den Status als steuerlich transparenter Spezial-Investmentfonds verlieren, was bei Überschreiten der Grenze erfolgt. Betroffen ist hier im Übrigen die Masse der Bürger. Den größten Anteil an den Fondsvermögen halten Altersvorsorgeeinrichtungen wie Versorgungswerke und Pensionskassen.“

Das beschriebene Problem ist bekannt: Das Gros der Immobilienfonds gilt bislang steuerrechtlich als Spezial-Investmentfonds und ist damit steuertransparent – das heißt, Steuern fallen nur beim Anleger an, nicht aber auf Ebene des Fonds. Diesen Sonderstatus verlieren die Fonds, sobald mehr als fünf Prozent (neu dann zehn Prozent) ihrer Einnahmen nicht aus Vermietung und Verpachtung, sondern aus so genannter „aktiver unternehmerischer Bewirtschaftung“ stammen. Dazu zählt auch die Produktion und der Verkauf von Solarstrom.

Der Statusverlust für einen Fonds ist laut Intreal dramatisch. Er würde dann nicht nur Gewerbesteuer auf die Einnahmen zahlen müssen, sondern auch Körperschaftsteuer und er müsste zudem alle stillen Reserven – das sind die Wertsteigerungen der vergangenen Jahre – ohne gleichzeitigen Zufluss von Liquidität versteuern. (DFPA/JF1)

Die Intreal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist eine auf Immobilien-Investmentprodukte spezialisierte Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg. Sie bietet Asset Managern, Vermögensverwaltern, Projektentwicklern und Bestandshaltern die Auflage und Administration von KAGB-regulierten Immobilienfonds an. Intreal wurde 2009 gegründet und ist ein Tochterunternehmen der Warburg-HIH Invest Real Estate GmbH.

www.intreal.de

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