BVI begrüßt einheitliche Regeln für Performance Fees in der EU

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßt die Vorgaben der europäischen Wertpapierbehörde ESMA für erfolgsabhängige Vergütungen (Performance Fees). Die neuen Regeln übernehmen im Wesentlichen die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So soll der Zeitraum, für den eine Performance Fee erhoben werden darf, grundsätzlich mindestens ein Jahr betragen.

Eine benchmarkbezogene Performance Fee darf außerdem nur dann erhoben werden, wenn der Fondsmanager den Vergleichsindex in einem Zeitraum von fünf Jahren schlägt. Eine Unterschreitung dieses Vergleichsindex innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre muss also mindestens wieder aufgeholt sein. Bei Fonds, die eine Performance Fee auf Basis einer High Watermark (Höchststand) erheben, darf diese nur dann berechnet werden, wenn der Fonds einen einmal erreichten Höchststand ebenfalls innerhalb eines Betrachtungszeitraums von fünf Jahren übertrifft.

„Das sind ausgewogene Regeln zu Performance Fees im Interesse der Anleger und der Branche“, kommentierte BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter den Abschlussbericht der ESMA. „Sie stellen sicher, dass Anleger keine erfolgsabhängigen Gebühren für eine schlechte Performance bezahlen müssen.“ Der Betrachtungszeitraum von fünf Jahren sei gut gewählt, höher dürfe er jedoch nicht liegen. Sonst könne etwa eine drastische Marktkorrektur beim High Watermark-Modell dazu führen, dass Fondsmanager trotz guter Leistungen langfristig keine Aussicht auf eine solche Vergütung hätten.

Die Regeln sind laut BVI ein großer Schritt zur Beseitigung des Flickenteppichs, der in der EU bei Performance Fees herrscht. Während in Deutschland erfolgsabhängige Gebühren im Jahr 2012 in den Musterkostenklauseln der BaFin geregelt wurden, gibt es in anderen EU-Staaten entweder davon abweichende oder überhaupt keine Vorgaben. Die nationalen Aufsichtsbehörden haben nach Übersetzung der neuen Regeln jeweils zwei Monate Zeit anzugeben, ob sie die neuen Regeln befolgen werden. (DFPA/TH1)

Quelle: Pressemitteilung BVI

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 98 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten über drei Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.

www.bvi.de

Zurück

Recht

Im Bereich geschlossener Immobilien-Publikumsfonds gibt es vermehrt Produkte, ...

Europas Banken erzielen Überrenditen am Aktienmarkt, wenn ihre Beschäftigten ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt