Corona-Krise: ZIA schlägt Liquiditätszuwachs durch Steuerrechtanpassungen vor

Der Interessenverband der Immobilienwirtschaft Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) betont vor dem Hintergrund der Corona-Krise die enge Abhängigkeit der Immobilienwirtschaft von der Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Nutzers einer Immobilie sowie die hohe Einbindung von Immobilien in die Kreditwirtschaft. In einem Positionspapier des Verbands wird auf den engen Zusammenhang von Verwerfungen im Bereich der Immobilienwirtschaft und den damit verbundenen weitreichenden Folgen für die Finanzwirtschaft hingewiesen.

„Akut sehen wir die ersten steuerlichen Maßnahmen der Bundesregierung als richtig an. Sofern insbesondere die privaten und gewerblichen Mieter von Immobilien durch staatliche Unterstützung in die Lage versetzt werden, die Mietzahlungen bedienen zu können, können Folgewirkungen bei der Immobilienwirtschaft verhindert werden. Gelingt dies nicht, muss jedoch auch klar sein, dass die vereinfachte Inanspruchnahme der Maßnahmen gerade auch der Immobilienbranche gewährt werden muss“, sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Steuerausschusses.

Es müsse darauf geachtet werden, dass die Liquidität der Unternehmen sichergestellt bleibt. Daher schlägt der ZIA vor: „Im Bereich der gewerblichen Vermietung könnte beispielsweise ein größerer Hebel für Liquidität geschaffen werden, wenn das Finanzamt den Vermietern die Umsatzsteuer auf gestundete Mietzahlungen wiederum stunden würde. Sofern ,nur‘ die Umsatzsteuer auf diese Umsätze gestundet werden könnte – und nicht die bereits mit der Vorsteuer saldierte Umsatzsteuerschuld, könnte die Liquiditätssituation in beachtlichem Maße gesteigert werden. Damit würden die Auswirkungen der Krise für die Unternehmen abgemildert“, so Volckens.

Er sieht darüber hinaus Möglichkeiten für den Gesetzgeber die Liquidität der betroffenen Unternehmen mit weiteren Akutmaßnahmen, bei denen lediglich eine Periodenverschiebung oder das Aufheben von Begrenzungen der periodengerechten Erfassung erfolgen würde, zu stärken. „Den Verlustabzug auszuweiten, die Freigrenze bei der Zinsschranke auszusetzen oder auch den Erlass der Grundsteuer zu vereinfachen, wären aus unserer Sicht sinnvolle und schnell wirkende Maßnahmen.“

In jedem Falle sollten aktuell Maßnahmen unterlassen werden, die die Wirtschaft zusätzlich belasten. Dort sollte insbesondere über eine Verschiebung der Anwendung der Mitteilungspflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen nachgedacht werden. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung ZIA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel.

www.zia-deutschland.de

Zurück

Recht

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Verbraucher haben sich im Jahr 2023 deutlich häufiger bei der Bundesanstalt ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt