DK: Fortentwicklung der EU-Sustainable Finance-Strategie ist wichtiger Meilenstein

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Veröffentlichung der neuen Sustainable Finance-Strategie der Europäischen Kommission als weiteren Meilenstein für die Erreichung der Klimaziele der Europäischen Union.

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Kommission erkannt hat, dass für den Übergang zu nachhaltigerem Wirtschaften ein schrittweises Vorgehen und eine stärkere Differenzierung zwischen den jeweiligen Ausgangspunkten der Unternehmen im Übergangsprozess notwendig sind“, so Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Federführer der DK in diesem Jahr. „Wir müssen alle Unternehmen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit mitnehmen. Die beabsichtigte Ausweitung der Taxonomie zur Anerkennung von Übergangsaktivitäten ist daher richtig.“

Die DK plädiert weiterhin für eine Taxonomie mit technischen Screening-Kriterien, die einfach in der Praxis anwendbar sein sollten. Wie komplex das Thema ist, zeige die Verschiebung der ausstehenden Regelungen für die technischen Kriterien für die Umweltziele Wasser, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität, die nun voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2022 statt wie in der Taxonomie-Verordnung angelegt Ende 2021 finalisiert werden sollen. „Es ist richtig, wenn die Vorgaben zur Taxonomie sorgfältig ausgearbeitet werden. Die Zeit, die sich der Gesetzgeber gibt, sollte aber nicht zu Lasten der Unternehmen und Institute gehen. Aufgrund der Komplexität der neuen Regelungen im Bereich Sustainable Finance sind deshalb längere Umsetzungsfristen für den Finanzsektor und die Realwirtschaft zwingend notwendig“, so Schleweis.

Für weitere regulatorische Schritte zur Verbesserung der erforderlichen Sachkunde der Berater in Bezug auf Nachhaltigkeit bestehe laut DK kein Bedarf. Es sei bereits heute geregelt, dass Anlageberater über die erforderliche Sachkunde verfügen müssen (MiFID II). Dies schließt auch Fortbildungen zur Nachhaltigkeit ein. Mögliche Bestrebungen, die Aus- und Fortbildung von Beratern EU-weit zu standardisieren, lehnt die DK aufgrund der unterschiedlichen Aus- und Fortbildungssysteme in den einzelnen Mitgliedsstaaten als nicht sachgerecht und unverhältnismäßig ab.

Die nun vorgestellte Delegierte Verordnung gemäß Artikel 8 Taxonomie-Verordnung konkretisiert die Berichtspflichten von Nichtfinanz- und Finanzunternehmen zu Art und Umfang der mit ökologisch nachhaltigem Wirtschaften verbundenen Aktivitäten. Aus Sicht der DK erscheinen die Anforderungen sehr komplex. Der Detaillierungsgrad der geforderten Informationen stelle alle Institute vor große Herausforderungen in Bezug auf Personal, Methodik und Datentechnik. Die DK erachtet daher eine Harmonisierung mit anderen Gesetzesvorschlägen für wesentlich. Um nachvollziehbare und geprüfte Daten ihrer Kunden im Reporting berücksichtigen zu können, begrüßt die DK die von der EU-Kommission vorgesehene zeitversetzte Offenlegung der Key Performance Indikatoren (KPI) durch Finanzmarktteilnehmer um ein Jahr.

Die DK teilt die Einschätzung der EU-Kommission, dass die Taxonomie-Konformität wirtschaftlicher Aktivitäten der Unternehmen angesichts der sehr komplexen technischen Screening-Kriterien durch unabhängige Dritte geprüft werden sollte. Die dafür notwendige Datenarchitektur zur Übertragung der extern geprüften Nachhaltigkeitsinformationen an die Finanzwirtschaft im von der EU-Kommission vorgegebenen Datenformat müsste jedoch noch geschaffen werden. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung DK

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist als Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände. Sie ist im August 2011 hervorgegangen aus dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) und führt dessen Arbeit fort.

www.die-dk.de

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