ESG-Druck auf Real- und Finanzwirtschaft nimmt zu - BAI fordert mehr Augenmaß

Für den Bundesverband Alternative Investments (BAI) stellt das am 21. April 2021 von der EU-Kommission vorgestellte Maßnahmenpaket zur Sustainable Finance Initiative einen Meilenstein des Green Deals dar, welches jedoch einer differenzierten Betrachtung bedarf. So seien die von der EU-Kommission vorgestellten Rechtsakte grundsätzlich positiv zu bewerten. Die Herausforderungen im Hinblick auf die Umsetzung seien aber sowohl für die Real-, als auch für die Finanzwirtschaft nicht nur in zeitlicher Hinsicht immens.

BAI Geschäftsführer Frank Dornseifer sieht in Bezug auf die Überarbeitung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD), dem zentralen Baustein des Maßnahmenpakets, eine unmittelbare Anknüpfung an die vorausgegangene Verbands- und Branchenkritik. So basierte die Kritik des BAI am Erstentwurf der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Offenlegungsverordnung unter anderem darauf, dass Intermediäre verpflichtet werden sollen, Informationen zu erheben und dann Investoren zur Verfügung zu stellen, die auf Unternehmens- und Asset-Ebene noch gar nicht oder nur unvollständig existierten. „Der schwarze Peter hätte dann ganz klar, aber zu Unrecht bei der Finanzbranche gelegen. Jetzt muss auch die Realwirtschaft in deutlich größerem Umfang diese Last tragen“, so Dornseifer.

Aus Sicht des BAI schafft die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Abhilfe, und hilft eben auch Intermediären bei der Erfüllung ihrer eigenen Offenlegungspflichten. Zusammen mit der im Februar vorgestellten zweiten und entschlackten Fassung der RTS sei das als deutlicher Fortschritt zu werten, bedeute jetzt aber auch für viele mittelständische Unternehmen, dass sie die Berichtspflichten erfüllen müssen. Der BAI wird nun sein Augenmerk vor allem darauf legen, dass eine möglichst stimmige zeitliche Kongruenz und Abfolge erreicht wird, also Vollendung der Taxonomie auf der ersten Stufe und dann Anwendung der RTS zur Offenlegungsverordnung auf der zweiten Stufe unter klarer Berücksichtigung des Grundsatzes der Proportionalität. Die NFRD wird infolge der Änderung und deutlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs (die EU-Kommission erwartet fast eine Verfünffachung auf rund 50.000 betroffener Unternehmen, welche die neuen Standards befolgen müssen) umbenannt in Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und ist von den Mitgliedstaaten bis 1. Dezember 2022 in nationales Recht umzusetzen. Ziel sind europaweit harmonisierte und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichte, wobei nicht-finanzielle Informationen den gleichen Stellenwert erhalten sollen wie Finanzinformationen.

Aus Sicht von Dornseifer, nehmen durch die von der EU-Kommission verabschiedeten delegierten Rechtsakte auch die Anforderungen der Fonds- beziehungsweise Finanzbranche weiter Gestalt an. „Hier stehen natürlich auch die AIFM- und UCITS-Richtlinie im Fokus und die Umsetzung wird zur Kraftanstrengung. Das sollte auch die EU-Kommission im Auge behalten und sehr genau überlegen, ob und in welchem Umfang zum Beispiel der Review der AIFM-Richtlinie angegangen wird. Hier ist Augenmaß gefordert. Im Übrigen sollte sich auch die BaFin mit Übergangsstandards oder Ähnlichen für nachhaltige Fonds beziehungsweise Finanzprodukte zurückhalten.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung BAI

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) mit Sitz in Bonn ist die Interessenvertretung der Alternative-Investment-Branche in Deutschland. Der 1997 gegründete Verband hat 240 Mitgliedsunternehmen aus allen Bereichen des professionellen Alternative-Investments-Geschäfts, wie zum Beispiel Banken, Fondsgesellschaften, Beratungsunternehmen, Hedge- und Private-Equity-Fonds sowie Branchen-Dienstleister.

www.bvai.de

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