EU-Offenlegungsverordnung: Technische Regulierungsstandards in Kraft getreten

Die technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung wurden am 25. Juli 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union als Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 veröffentlicht und traten am 14. August 2022 in Kraft. Die RTS sind ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Sie legen den konkreten Inhalt, die zu verwendende Methodik und die Art der Darstellung der offenzulegenden Informationen fest. Mit Inkrafttreten der Standards ist aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein wichtiger Meilensteinerreicht, durch den die Qualität und die Vergleichbarkeit der offenzulegenden Informationen verbessert werden soll.

Über den Entwicklungsprozess der RTS hatte die BaFin wiederholt berichtet, zuletzt im „BaFin Journal“ am 29. Juni 2022. Die konkretisierende Regulierung zur Offenlegungsverordnung sei damit aber nicht abgeschlossen. Die Europäische Kommission will die Transparenz beim Thema Nachhaltigkeit auf dem Finanzmarkt noch weiter ausbauen. Sie forderte dafür bereits im April 2022 mit zwei Mandaten die Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) auf, der Europäischen Kommission Vorschläge zu unterbreiten, wie die RTS überarbeitet werden können: Bis spätestens zum 30. September 2022 sollen die ESAs Ergänzungen zu den RTS bezüglich der Bestimmungen des Complementary ClimateDelegated Act (CDA) für Kernenergie- und Gasaktivitäten vorschlagen. Innerhalb von zwölf Monaten nach Mandatserteilung, also bis April 2023, sollen die ESAs die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact – PAI) und die produktbezogenen Offenlegungspflichten überarbeiten. Die BaFin wirkt über den Gemeinsamen Ausschuss der ESAs an diesen Arbeiten mit. Die BaFin weist darauf hin, dass einige Anhänge der im Amtsblatt veröffentlichten deutschen Sprachfassung redaktionelle Versehen enthalten. Bis zur voraussehbaren offiziellen Korrektur empfiehlt die BaFin, insoweit auf den korrekten Entwurf der Europäischen Kommission zurückzugreifen, den diese am 6. April 2022 veröffentlicht hatte. (DFPA/mb1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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