EU-Standards für Sustainability Reporting: Enge Verzahnung mit globalen Aktivitäten erforderlich
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat im Zuge der Ausarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einen Verfahrensvorschlag zur Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards entwickelt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält den Vorschlag insgesamt für zielführend - das Verfahren sollte aber eng mit internationalen Initiativen verzahnt werden.
Wichtig sei laut GDV, dass die Verfahrensgrundsätze auch für die parallel laufenden Arbeiten an der Taxonomie für die digitale Darstellung der Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen gelten. Darüber hinaus spricht sich der GDV für eine enge Verzahnung der Arbeiten an der ESRS mit der Entwicklung globaler Nachhaltigkeitsberichtsstandards durch die IFRS-Stiftung aus.
Hintergrund der EFRAG-Konsultation ist der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der Nachhaltikgeitsberichterstattung in der EU. Dafür hat die EU-Kommission am 21. April 2021 einen Entwurf für die CSRD vorgelegt, der unter anderem detaillierte EU-Berichtsstandards zur inhaltlichen Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsieht. Diese Standards soll die EFRAG ausarbeiten. Eine Annahme der Standards durch die Kommission soll spätestens Ende Oktober 2022 erfolgen. (DFPA/TH1)
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 487.500 Mitarbeitern, 454 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,8 Billionen Euro zusammengeschlossen.