Europaweit einheitliche Regeln für Crowdfunding

Ab dem 10. November 2021 ist die neue Crowdfunding-Verordnung anzuwenden. Das deutsche Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz steht kurz vor der Verabschiedung, heißt es im aktuellen Newsletter der Göttinger Rechtsanwaltskanzlei Gündel & Partner (GK-Law).

Für Crowdfunding-Plattformen wird das grenzüberschreitende Angebot von Dienstleistungen durch die neue Crowdfunding-Verordnung erheblich erleichtert. Sie mussten bisher in jedem Mitgliedstaat unterschiedliche Vorschriften berücksichtigen.

Das Finanzierungslimit für Projekte ohne Kapitalmarktprospekt wird EU-weit auf bis zu fünf Millionen Euro über einen Zeitraum von zwölf Monaten erhöht. Crowdfunding-Dienstleistungen dürfen allerdings nur noch mit entsprechender Zulassung angeboten werden. Das bedeutet, Crowdfunding-Plattformen werden einer mit Finanzdienstleistern und zukünftigen Wertpapierinstituten vergleichbaren Aufsicht unterstellt.

So wind in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Aufsichtsbehörde festgelegt - mit entsprechenden Zuständigkeiten bezüglich der Zulassung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern und Ermittlungsbefugnissen, wie etwa jährlichen und anlassbezogenen Prüfungen sowie Sanktionsbefugnissen.

Ebenfalls eingeführt werden zahlreiche neue Bußgeldtatbestände für den Fall von Verstößen gegen die Vorschriften der Verordnung. Für den Fall, dass Dienstleistungen von Schwarmfinanzierern ohne eine Zulassung erbracht werden, gibt es sogar einen neuen Straftatbestand im Kreditwesengesetz (KWG). Das Strafmaß ist beträchtlich: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (DFPA/JF1)

Quelle: Newsletter GK-Law

Die Gündel & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Göttingen ist auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisiert.

www.gk-law.de

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