Fall Wirecard: Regeln laut GDV mit Augenmaß verschärfen

Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt nachdrücklich die Initiative der Bundesregierung, die durch den Fall Wirecard aufgezeigten Schwachstellen im Finanzaufsichtsrecht zu beseitigen. Allerdings tragen laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht alle vorgeschlagenen Regelungen zu diesem Ziel bei. Der GDV begrüßt, dass der Entwurf der Bundesregierung zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) gegenüber dem früheren Referentenentwurf einige wesentliche Änderungen vorsieht. Trotzdem werde in einigen Punkten noch Anpassungsbedarf gesehen.

So sei die Einstufung nahezu aller Versicherungsunternehmen als Unternehmen von öffentlichem Interesse nicht angemessen. Sollte es bei dieser Kategorisierung bleiben, müssten auch kleinere und mittlere Unternehmen zahlreiche neue Anforderungen erfüllen, obwohl sie gerade nicht vom öffentlichen Interesse seien.

Zudem werde die pauschale Pflicht zur Einrichtung von Prüfungsausschüssen den besonderen Voraussetzungen in der Versicherungswirtschaft nicht gerecht. Denn aufgrund der vorgeschriebenen Spartentrennung seien Versicherer als Konzern organisiert und verfügten dementsprechend über Aufsichtsräte in den jeweiligen Einzelgesellschaften. Ein oftmals identisch besetzter Prüfungsausschuss brächte keinen Mehrwert, sondern nur erheblichen Mehraufwand. Zudem sollten die bestehenden Sachkunde-Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats beibehalten werden, um die Ausgewogenheit und Flexibilität bei der Besetzung weiterhin zu gewährleisten.

Ein weiterer Kritikpunkt: Das vorgesehene vollständige Verbot bestimmter Steuerberatungs- und Bewertungsleistungen durch den Abschlussprüfer führe zu erheblichen Risiken in der Praxis, da schon Minimalverstöße die Abberufung des Abschlussprüfers zu Folge haben können. Dort sollte die europarechtlich zulässige Erbringung dieser Leistungen im verhältnismäßigen Umfang weiterhin möglich sein.

Die verschärften Haftungsregeln für Wirtschaftsprüfer seien sehr weitgehend und könnten unbeabsichtigte Nebenwirkungen haben. Denn gerade mittelständische Prüfunternehmen könnten sich aus Sorge vor existenzgefährdenden Strafen aus dem Markt zurückziehen. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die von der Rechtsprechung entwickelten sehr strengen Grundsätze der Expertenhaftung des Abschlussprüfers laut GDV schon heute bei besonders vorwerfbarem Verhalten regelmäßig eine unbegrenzte Vorsatzhaftung nach sich ziehen. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 489.000 Mitarbeitern, 446 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.

www.gdv.de

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