Finanzanlagenvermittler sollen bis 2021 unter BaFin-Aufsicht

Die Bundesregierung setzt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben um, schrittweise eine einheitliche Finanzaufsicht herzustellen. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben ein gemeinsames Eckpunktepapier veröffentlicht, um die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler bis zum 1. Januar 2021 auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen.

Das Papier sieht unter anderem folgende Eckpunkte vor:

  • Einführung eines neuen Erlaubnistatbestands für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), der die bisherigen Erlaubnistatbestände der §§ 34f und 34h Gewerbeordnung (GewO) ablöst. Erlaubnisvoraussetzungen sollen wie bisher Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und der Nachweis der Sachkunde sein.
  • Übernahme der materiellen Regelungen der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV), die derzeit überarbeitet werden, in das WpHG beziehungsweise daran anknüpfende Bestimmungen (Verordnungen);
  • Überführung der Finanzanlagenvermittler in die BaFin-Zuständigkeit zum Stichtag 1. Januar 2021 bei grundsätzlicher Weitergeltung bestehender Erlaubnisse nach GewO, vorbehaltlich eines Überprüfungsverfahrens (Nachweisverfahren) durch die BaFin.

Das vollständige Eckpunktepapier steht beim Bundesministerium der Finanzen (hier) und beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (hier) zum Download zur Verfügung.

Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, kommentiert: „Wir werden die Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin übertragen. Damit soll eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht im Bereich der Finanzanlagenvermittlung erreicht werden.“

Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, ergänzt: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden von der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin profitieren. Die BaFin hat die nötige Erfahrung und Expertise, um bundesweit eine hohe und einheitliche Qualität der Aufsicht zu gewährleisten. Eine wirksame Aufsicht ist die Grundlage für eine seriöse Finanzanlagenvermittlung und für das Vertrauen der Anleger.“

Über erste Kritik aus der Finanzdienstleistungsbranche an dem Eckpunktepapier hatte DFPA bereits berichtet (hier und hier). (DFPA/jpw1)

Quelle: Gemeinsames Eckpunktepapier

www.bundesfinanzministerium.de

www.bmjv.de

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