Finanzstabilität: AFS legt achten Jahresbericht vor

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hat seinen achten Bericht an den Deutschen Bundestag vorgelegt. Vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 befasste sich der AFS unter anderem mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie, vom Immobilienmarkt ausgehenden Risiken, Cyberrisiken, Störungen des Target-2-Systems, dem Brexit und zentralen Gegenparteien (CCPs).

Der Ausschuss für Finanzstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland. Er besteht aus jeweils drei Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der BaFin-Exekutivdirektor für den Geschäftsbereich Abwicklung gehört dem Gremium darüber hinaus als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht an. Der AFS tagt einmal pro Quartal. (DFPA/mb1)

Quelle: Meldung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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