Geldmarktfonds: BaFin wendet aktualisierte ESMA-Leitlinien an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mitgeteilt, dass sie die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte deutsche Übersetzung der Leitlinien zu den Meldungen an die zuständigen Behörden nach Artikel 37 der Verordnung über Geldmarktfonds anwendet.

Zweck dieser Leitlinien sei es, konsistente, effiziente und effektive Aufsichtspraktiken zu etablieren. Die Leitlinien sollen etwa sicherstellen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden Artikel 37 Geldmarktfondsverordnung sowie die Durchführungsverordnung über die Berichterstattung einheitlich anwenden. Nach Artikel 37 Geldmarktfondsverordnung meldet der Geldmarktfondsverwalter seiner Aufsichtsbehörde mindestens jährlich bestimmte Informationen zu Art und Merkmal des Geldmarktfonds, zu Portfolioindikatoren und zu Stresstestergebnissen. Die Leitlinie beinhalte eine Anleitung, wie diese Informationen zu melden sind. Sie geht auf die Datenfelder ein und liefert Beispiele.

Eine Hilfestellung stellten die Leitlinien insbesondere in Bezug auf den Inhalt der Felder der Meldevorlage im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/708 für Geldmarktfonds und Geldmarktfondsverwalter dar. (DFPA/mb1)

Quelle: Veröffentlichung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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