IVD sieht in verlängerter Mietpreisbremse Ausdruck politischen Versagens

Der deutsche Bundestag hat am 14. Februar 2020 den Gesetzentwurf zur „Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ beschlossen. Mit diesem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Mietpreisbremse verlängern und verschärfen. So soll unter anderem den Ländern ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt erneut durch eine Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Geltungsdauer einer solchen Rechtsverordnung solle höchstens fünf Jahre betragen. Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, sieht in dem Gesetzesentwurf den Versuch, vom eigenen politischen Versagen auf dem Wohnungsmarkt abzulenken.

„Der IVD und andere Verbände haben vorhergesagt, dass die Mietpreisbremse kein hilfreiches Instrument zur Entspannung des Wohnungsmarktes sein wird. Erst recht werde sie nicht als Brückenbauer zu mehr Wohnungsbau dienen. Unsere Befürchtung war dagegen, dass sie der Einstieg für weitere Regulierungen sein wird. Und genau das ist eingetreten“, so Schick.

Der IVD-Präsident erinnert daran, dass die Mietpreisbremse ursprünglich – und im Koalitionsvertrag festgehalten – evaluiert und 2020 auslaufen sollte. Länder und Kommunen sollten diese fünfjährige Atempause für den Wohnungsneubau nutzen. „Mittlerweile hat man das Gefühl, dass die Mietpreisbremse bei allen künftigen Regulierungen schon automatisch eingepreist ist. Immer weitere Verschärfungen werden leichtfertig vollzogen. Das ist sehr bedenklich“, sagt Schick.

Schick weiter: „Eine Verlängerung der Mietpreisbremse konterkariert zudem die derzeitige Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt. Die Immobilienweisen haben in ihrem Frühjahrsgutachten darauf hingewiesen, dass Wohnungsangebot und -nachfrage im Jahr 2019 erstmalig gleichgewichtig zu wachsen scheinen. Unsere IVD-Preisspiegel zeigen ebenso, dass die Preisdynamik bei den Mieten auch in angespannten Metropolen nachlässt. Immobilien-Experten wissen, dass sich diese Entspannung nur dann fortsetzen lässt, wenn auch weiter in den Wohnungsmärkten investiert wird. Mietpreisbremse, Mietendeckel oder Mietenstopp führen aber nachweislich dazu, dass sich Investoren aus den Märkten zurückziehen.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft.

www.ivd.net

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