Koalitionsfraktionen verschieben Share-Deal-Reform

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, das Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung von Share Deals bei Immobilientransaktionen im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss zu bringen. Damit wird der Mitte des Jahres von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes nicht wie ursprünglich geplant Anfang 2020 in Kraft treten.

Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding, erklären dazu: „Wir haben uns darauf geeinigt, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung der Share Deals bei der Grunderwerbsteuer nicht in dieser Woche abgeschlossen werden kann und die Neuregelung somit nicht am 1. Januar 2020 in Kraft treten, aber im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss gebracht wird. Die Koalitionsfraktionen werden in den nächsten Wochen Lösungen finden, mit denen das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer effektiven und rechtssicheren gesetzlichen Regelung im ersten Halbjahr 2020 erreicht werden kann.

Die Bundesregierung hat am 31. Juli 2019 den Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vorgelegt, mit dem die Umgehung der Grunderwerbsteuerpflicht durch missbräuchliche Gestaltungen mit sogenannten Share Deals beendet werden soll. Die bisherigen Beratungen haben gezeigt, dass eine Prüfung erforderlich ist. Die Koalitionsfraktionen sind sich im Ziel einig, die Gestaltungen zur Umgehung der Grunderwerbsteuer durch Share Deals zu unterbinden. Wir werden die in der öffentlichen Anhörung aufgeworfenen Aspekte und Anregungen sorgfältig auswerten. Unser Ziel ist die Schaffung wirkungsvoller Regelungen auf Grundlage des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs; für deren gesetzgeberische Umsetzung brauchen wir etwas mehr Zeit. Deswegen haben wir vereinbart, den Gesetzentwurf nicht wie geplant in dieser Sitzungswoche zu beschließen.

Die Koalitionsfraktionen verpflichten sich jedoch, in den nächsten Wochen gemeinsam intensiv und mit Hochdruck an Lösungen zu arbeiten, um diese im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss zu bringen.“

Nach derzeitiger Rechtslage kann bei sogenannten Share Deals Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn der Verkauf eines Grundstücks nicht durch die steuerpflichtige direkte Übertragung des Grundstücks erfolgt, sondern durch Übertragung der Anteile an einer Gesellschaft, der die Immobilie gehört. (DFPA/jpw1)

Quelle: gemeinsame Pressemitteilung der Koalitionsfraktionen

www.cducsu.de

www.spdfraktion.de

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