Mindestanforderungen an eigene Risikobeurteilung von Einrichtungen der bAV veröffentlicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht. Es tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.
Das Rundschreiben richtet sich an alle EbAV (Pensionskassen und Pensionsfonds), die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Es enthält Hinweise zur Auslegung der Vorschriften über die eigene Risikobeurteilung gemäß § 234d des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), die für Pensionskassen unmittelbar und aufgrund von § 237 VAG ebenso für Pensionsfonds gelten.
Das Rundschreiben erläutert auch, wann EbAV der BaFin spätestens erstmals einen Bericht zur eigenen Risikobeurteilung vorlegen müssen. (DFPA/JF1)
Quelle: Newsletter BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.