Nationale Regulierungsbehörden behindern grenzüberschreitenden Fondsvertrieb
Grenzübergreifende Vorteile der Richtlinie der Europäischen Kommission über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) werden teilweise durch nationale Vorschriften ausgehebelt. Dies hat eine Untersuchung der Anwaltssozietät CMS ergeben.
Die am 22. Juli 2014 in Kraft getretene AIFM-Richtlinie propagiert die so genannten Passporting- Rechte als einen der Hauptvorteile für Verwalter von Hedge-, Private-Equity-, Immobilien- und anderen alternativen Investmentfonds. Mit Ziel einer harmonisierten Regulierung für das Management alternativer Investmentfonds in der Europäischen Union, sollen die Verwalter ihre Produkte dank des EU-Passes in allen Mitgliedsländern vermarkten können. In der Praxis erleben AIFM bei der Nutzung des Passport-Systems jedoch Beeinträchtigungen, da ihnen einige nationale Regulierungsbehörden „Grenzkontrollen“, Gebühren und zusätzliche Compliance-Anforderungen auferlegen.
„Angesichts der vielfältigen nationalen Vorschriften in Europa können die als AIFM zugelassenen Verwalter nur schwer die Kosten und sonstigen Erfordernisse einschätzen, die mit einer Durchdringung des europäischen Markts verbunden sind“, sagt Melville Rodriques, Partner und Leiter der CMS Funds Group. Und weiter: „Die Verwalter müssen die Kosten und Compliance-Anforderungen eines europaweiten Vertriebs ihrer Fonds aber zuverlässig ermitteln können.“
Quelle: Pressemitteilung CMS
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