PRIIPs-Verordnung: Wie Versicherer Verbraucher informieren

Setzen Versicherer bei ihren Basisinformationsblättern für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte die Regeln der europäischen PRIIPs-Verordnung (PRIIPs: Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) um? Entsprechen die Basisinformationsblätter den geltenden Regeln und sind sie auf den Websites der Versicherer gut auffindbar? Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei einem Surfday untersucht.

Insgesamt 36 Dokumente für fondsgebundene Rentenversicherungen nahm die BaFin unter die Lupe. Das Ergebnis: Es wurden durchaus einige Mängel festgestellt. Allerdings handelte es sich dabei hauptsächlich um Mängel formaler Art.

Schwerwiegende Mängel, die es erforderten, den Vertrieb der Produkte auszusetzen, hat die BaFin bei ihrem Surfday zu den Basisinformationsblättern nicht festgestellt. Ein solcher Mangel läge beispielsweise vor, wenn die Angabe des Risikofaktors gänzlich fehlte oder dieser offensichtlich zu niedrig klassifiziert würde.

Vielmehr waren die insgesamt 91 festgestellten Beanstandungen größtenteils formaler Art. Die meisten Mängel traten im Abschnitt „Um welche Art des Produkts handelt es sich“ auf. Ein zwingender Bestandteil dieses Abschnitts ist beispielsweise die Angabe, wie die Rendite ermittelt wird. Diese fehlte in der Mehrzahl der Basisinformationsblätter.

Mängel stellte die BaFin bei ihrer Stichprobe in den Basisinformationsblättern annähernd aller 20 untersuchten Versicherer fest. Lediglich zwei Basisinformationsblätter eines Versicherungsunternehmens waren nicht zu beanstanden. Das Basisinformationsblatt eines Versicherungsunternehmens wich sogar in zehn Punkten von den Vorgaben der PRIIPs-Verordnung ab. Hierzu gab es folglich die meisten Beanstandungen.

Alle Beanstandungen sind mittlerweile behoben worden. Die BaFin hatte darauf hingewiesen, dass - unter angemessener Berücksichtigung von Schwere und Zahl der Beanstandungen - eine zügige Überarbeitung der Basisinformationsblätter wichtig sei, um Verbraucher zutreffend zu informieren. (DFPA/TH1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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