Verbraucherzentrale verklagt DWS wegen "Greenwashing"

Nach ersten erfolgreichen Abmahnungen und Klagen hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun eine weitere Klage gegen den Vermögensverwalter DWS eingereicht, um gegen „irreführende Werbung für angeblich nachhaltige Geldanlagen“ vorzugehen. Ziel der jüngsten Klage ist es, bestimmte, aber durchaus typische, kaum nachvollziehbare Werbeslogans zur Absatzförderung wegen Irreführung gerichtlich untersagen zu lassen, teilt die Verbraucherzentrale mit.

Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weiter mitteilt, wird die DWS in ihrer Werbung für den „DWS Invest ESG Climate Tech Fonds“ vom 31. Mai 2022 damit, dass Anleger mit ihrem Fondsvermögen zu null Prozent in Unternehmen aus bestimmten kontroversen Sektoren wie „Kohle“ oder „Rüstungsgüter“ investieren würden. Diese Werbung ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale irreführend, weil nicht transparent erläutert wird, wie die DWS zu diesen Angaben gelangt. Ferner kann aufgrund von Schwellenwerten nicht ausgeschlossen werden, dass die vom Fonds gehaltenen Unternehmen eben doch einen Teil ihres Umsatzes im kontroversen Sektor erzielen. „Anlegern wird vorgegaukelt, sie würden zu null Prozent in Kohle investieren, während die im Fonds gehaltenen Unternehmen zum Beispiel bis zu 14,99 Prozent Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften dürfen“, so Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Ferner stelle die DWS in dieser Werbung anhand verschiedener umwelt- und nachhaltigkeitsbezogener Kriterien Vorteile ihres Fonds gegenüber einer Anlage gemäß eines Referenzwerts dar. So sollen die Fondsbestände 90 Prozent weniger CO2 erzeugen als die Unternehmen des Referenzwerts. Diese Differenz soll bezogen auf 10.000 Euro Fondsvermögen etwa einem CO2-Ausstoß von 1,7 Einfamilienhäusern entsprechen. Die Verbraucherzentrale hält diese Werbung für irreführend, unter anderem weil die DWS weder für den Fonds noch für den Referenzwert nachvollziehbar darlegt, wie sie die CO2-Ausstoßwirkung berechnet. Das sei auch nicht verwunderlich, da es sich bei dem Referenzwert um den MSCI AC World Index handele. Dieser Index enthält Aktien von rund 2.900 Unternehmen aus 23 Industrie- und 24 Schwellenländern, für die unterschiedliche gesetzliche Berichterstattungspflichten über nachhaltigkeitsbezogene Angaben gelten. „Außerdem basieren ESG-Daten zu einem erheblichen Teil auf Selbstauskünften von Unternehmen, die nicht überprüft werden können“, so Nauhauser weiter.

In einer weiteren zweiseitigen Werbemitteilung behauptet die DWS außerdem, Anleger im „DWS Invest ESG Climate Tech Fonds“ würden „gezielt in die Erreichung der Klimaziele“ investieren, und sie würden „durch gezieltes investieren mithelfen, dem Klimawandel entgegenzuwirken“ oder dessen Auswirkungen abzumildern. Worauf die DWS diese Aussagen stützt, bleibt in der Werbemitteilung offen: „Wenn ein Investmentfonds Wertpapiere über den Börsenhandel kauft, ändert dies weder den CO2-Ausstoß der im Fondsvermögen gehaltenen Unternehmen noch den der aus dem Fondsvermögen ausgeschlossenen Unternehmen“, so Nauhauser. Diese Intransparenz ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht akzeptabel, nachdem die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union bei einer solchen umweltbezogenen Werbung transparente Angaben verlangt. (DFPA/JF1)

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der Verbraucher in Fragen des privaten Konsums informiert, berät und unterstützt.

www.verbraucherzentrale-bawue.de

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