Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen: BaFin konsultiert Änderung von FAQ
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsleistungen (BaFin) hat den Entwurf einer geänderten FAQ (Frequently Asked Question – häufig gestellte Frage) zum Vertrieb und Erwerb von Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zur Konsultation gestellt.
Mit den geänderten FAQ will die BaFin Änderungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG) nachvollziehen. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 13. September 2021 unter der E-Mail-Adresse „Konsultation-16-21@bafin.de“ entgegen. (DFPA/JF1)
Quelle: Meldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.