Votum Verband: Blindpools bei Publikums-AIF werden nicht verboten
Am 10. Februar 2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen. Laut Votum Verband wurde daraufhin mitunter berichtet, dass durch das Gesetz Publikums-AIF mit Blindpoolcharakter verboten werden. „Dies ist tatsächlich vollständig unzutreffend“, stellt der Vermittlerverband klar.
Durch das Gesetz werden lediglich Vermögensanlagen mit Blindpoolcharakter nicht mehr zum Vertrieb zugelassen. Im Gesetzestext heißt es im neuen § 5b Absatz 2 Vermögensanlagengesetz:
„Vermögensanlagen, bei denen das Anlageobjekt zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts oder in Fällen des § 2a zum Zeitpunkt der Erstellung des Vermögensanlagen-Informationsblatts nicht konkret bestimmt ist, sind zum öffentlichen Angebot im Inland nicht zugelassen.“
Darüber hinaus wird den Anbietern von Vermögensanlagen ein Direktvertrieb untersagt, dies ist im neuen § 5b Absatz 3 Vermögensanlagengesetz geregelt. Dort heißt es:
„Zum öffentlichen Angebot im Inland sind nur noch solche Vermögensanlagen zugelassen, die im Wege der Anlageberatung oder Anlagevermittlung durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder einen Finanzanlagenvermittler vertrieben werden.“
Publikums-AIF sind durch das Gesetzgebungsverfahren tatsächlich nur insoweit betroffen, als dass zukünftig alle Kapitalverwaltungsgesellschaften einer Erlaubnispflicht unterliegen. Aus diesem Grund soll die bloße Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds gemäß § 44 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) abgeschafft werden. Publikums-AIF von durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften dürfen daher auch weiterhin Blindpoolcharakter haben. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung Votum-Verband
Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren circa 75.000 Finanzdienstleister.