Votum Verband zur BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler: "Gesetz kommt zur Unzeit"

Das Bundeskabinett hat am 11. März 2020 den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater von den Gewerbeämtern beziehungsweise Industrie- und Handelskammern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen (DFPA berichtete). Im Vorfeld hatte sich diesbezüglich insbesondere von Seiten der Vermittlerverbände massive Kritik geregt. Auch der Nationale Normenkontrollrat hat in seiner Stellungnahme die Kosten-Nutzen-Relation des Gesetzes in Frage gestellt und feststellt, dass in dem Gesetzesentwurf eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung des Ziels und der Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin nicht erfolgt und auch nicht belegt wurde.

In einer Pressemitteilung des Votum Verbands heißt es: „Die Verabschiedung dieses Gesetzes wirft tatsächlich ein bedenkliches Licht auf das aktuelle Regierungshandeln. In den öffentlichen Verlautbarungen zur aktuellen Corona-Krise wird die Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschworen, jedoch zum Gegenteil gehandelt.

Gerade in dieser Krisensituation wäre zu erwarten gewesen, dass sämtliche Gesetzgebungsvorhaben, die die Wirtschaft mit zusätzlichen Bürokratiekosten belasten, auf den Prüfstand gestellt werden. Auch dies ist eine notwendige Maßnahme, um zu verhindern, dass wir aus der Virus-Krise in eine Rezession schlittern. Hierzu reicht es nicht, geschwind die Bestimmungen des Kurzarbeitergeldes anzupassen. Die Wirtschaft wird auch gerade von vielen Selbständigen und Kleinunternehmern getragen.

Dem Bundesfinanzminister ist offenbar auf Grund seines eigenen Anlageverhaltens die Berufsgruppe der Anlageberater fremd und er kann es sich nach eigener Aussage leisten, sein Geld auf dem Girokonto liegen zu lassen. Breite Teile der Bevölkerung benötigen jedoch nicht nur in den aktuell turbulenten Börsenzeiten die Unterstützung von Beratern. Diese werden durch die zu erwartende Kostenexplosion nunmehr vor die Alternative gestellt werden, ihre selbstständige Tätigkeit aufzugeben.

Wenn selbst die klare Aussage des Normenkontrollrats und die derzeit krisenhafte Situation den Bundeswirtschaftsminister und die Kanzlerin nicht dazu veranlasst, gegen ein solches Gesetzgebungsvorhaben zu intervenieren, schaut man ratlos auf eine Regierung ohne jegliches Fingerspitzengefühl für die Situation der kleineren Gewerbetreibenden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Finanz- und Wirtschaftspolitiker in der CDU/CSU-Fraktion ihren Widerstand gegen das Gesetzgebungsvorhaben, den sie im Vorfeld bekundet haben, beibehalten. Die heutige Pressemeldung der Bundestagsfraktion, in der betont wird, dass man die Kritik an den Gesetzesentwurf sehr ernst nimmt, berechtigt zu dieser Hoffnung.

Gesetze werden im Parlament gemacht und zum Glück auch häufig genug verhindert!“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Votum Verband

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren circa 75.000 Finanzdienstleister.

www.votum-verband.de

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