Votum veröffentlicht Tätigkeitsbericht seiner Verbraucherschlichtungsstelle

Der Vermittlerverband Votum teilt mit, dass seine Schlichtungsstelle für die gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung eine weiterhin geringe Anzahl von Beschwerdefällen anzeigt. Anders als beim Versicherungsombudsmann umfasst der Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle neben Beschwerden gegen Versicherungsvermittler gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) auch die gegenüber Finanzanlagenvermittlern nach § 34f GewO und Immobiliardarlehensvermittlern nach § 34i GewO.

Bei der Schlichtungsstelle des Votum Verbands wurden im Jahr 2022 insgesamt 27 neue Anträge gestellt. Davon vielen zwölf in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle. Die Unzuständigkeit ergab sich häufig bereits aus einem Unternehmenssitz des Antragsgegners im Ausland. Verbraucher waren dort bedauerlicherweise auf dubiose Angebote im Internet eingegangen.

In den zwölf Verfahren, für die eine Zuständigkeit bestand, wurden sechs von dem Schlichter in ein Verfahren übernommen. Die anderen Anträge wurden bei Nachfragen von den Antragstellern nicht weiterverfolgt (drei), waren unzulässig (einer) oder die Teilnahme am Schlichtungsverfahren wurde vom Antragsgegner abgelehnt (zwei).

Bei den sechs durchgeführten Verfahren kam es zu einer Einigung und zwei Zurückweisungen. In einem Verfahren musste von einer Schlichtungsentscheidung abgesehen werden, da eine Beweisaufnahme erforderlich gewesen wäre, welche die Schlichtungsordnungen nicht vorsehen. Zwei Verfahren wurden in das Jahr 2023 übernommen.

Auch Altverfahren, die erst zu Ende des Jahres 2021 eingereicht wurden, mussten noch entschieden werden. Auffallend war laut Votum Verband, dass es sich bei den beiden Beschwerden im Bereich der Versicherungsvermittlung die von dem Schlichter als begründet erachtet wurden, um Fälle der Honorarberatung handelten, welche aus dem Geschäftsfeld der Empfehlung des Wechsels eines PKV-Tarifs stammten. Dort kam der Schlichter in beiden Fällen zu dem Ergebnis, dass die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen, für die Inrechnungstellung der Honorare nicht erfüllt waren.

Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Trägerverbandes Votum: „Das erfreulich niedrige Fallaufkommen, welches inzwischen stabil seit über fünf Jahren zu beobachten ist, zeigt, dass die Behauptung eines vermeintlich ,flächendeckenden Missstandes von Falschberatungen‘ nicht stimmt. Es gibt keinerlei Berechtigung für solche populistischen Behauptungen. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache! Der in Deutschland bestehende Rechtsrahmen, auf dem die angebotenen Beratungsleistungen erbracht werden, ist unseres Erachtens ausgereift und bietet für die Verbraucher ein zuverlässiges Schutzniveau.“ (DFPA/JF1)

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. mit Hauptsitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren rund 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler.

www.votum-verband.de

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