Weitere Fortschritte in den P&R-Verfahren

Die Gläubiger in den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften werden voraussichtlich noch vor Weihnachten eine zweite Abschlagszahlung bekommen. Mit den nun avisierten 139 Millionen Euro haben die Gläubiger dann bislang rund 346 Millionen Euro zurückbekommen. Insgesamt sind in den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften Forderungen in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro zur Tabelle festgestellt.

„Wir sind froh, dass die Containerverwertung ungeachtet der internationalen Krisen weiter positiv verläuft. Allein in diesem Jahr haben wir bislang rund 115 Mio. Euro für die Gläubiger einnehmen können, insgesamt seit März 2018 bereits rund 670 Mio. Euro. Dieser Erfolg kommt mit der zweiten Abschlagsverteilung jetzt erneut den Gläubigern zugute. Dies ist für ein Verfahren dieser Größenordnung und angesichts der Vielzahl der Probleme, die wir auf dem Weg dahin lösen mussten, ein enormer Erfolg“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

Wie Jaffé weiter mitteilt, war schon die Ausgangslage in den vier P&R Verfahren äußerst schwierig. Vor der Insolvenz hatten die P&R-Gesellschaften in großem Umfang Seefrachtcontainer an Anleger verkauft. So hätte es rund 1,6 Millionen Container im Bestand geben müssen. Tatsächlich waren bei Insolvenzantragstellung nur rund 618.000 Stück vorhanden. Mit den Einnahmen aus den angeblichen Containerverkäufen an die Anleger war es P&R gelungen, Mieten an die übrigen Anleger zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, obgleich diese Erlöse nie am Containermarkt erwirtschaftet worden waren, da es die verkauften Container tatsächlich nicht gab.

Der Insolvenzverwaltung ist es im Anschluss gelungen, die Erlöse aus der Containerverwertung, die von einer Schweizer P&R-Gesellschaft generiert werden, für die hiesigen Gläubiger zu sichern und die Gesellschaft zu stabilisieren. Durch den Abschluss von Vergleichsvereinbarungen mit den Gläubigern, die die Herangehensweise der Insolvenzverwaltung durchweg unterstützt haben, konnte die Containerverwertung für die Gläubiger auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden. Die so erzielten Erlöse bieten heute die Grundlage für die zweite Abschlagsverteilung. (DFPA/JF1)

Die Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht tätige Sozietät.

www.jaffe-rae.de

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