Wohn- und Mietenpaket beschlossen

Die Bundesregierung hat sich am 18. August 2019 auf Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums geeinigt. So sollen unter anderem die Regelungen der Mietpreisbremse um fünf weitere Jahre verlängert werden. Zu viel gezahlte Miete soll auch rückwirkend für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss zurückgefordert werden können, sofern ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt.

Weitere Maßnahmen:

  • Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts wird bis Jahresende vorgelegt.
  • Ebenfalls bis zum Ende des Jahres wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt.
  • Die Nebenkosten für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum sollen deutlich gesenkt werden. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern sollen künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen.
  • Bei der Mobilisierung des Baulandes werden die Regelungen der neu gefassten Verbilligungsrichtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auch auf die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) übertragen werden. Mit der Deutschen Bahn AG sollen darüber hinaus Gespräche über die Mobilisierung weiterer Grundstücksflächen aus ihrem unmittelbaren Besitz geführt werden.
  • Die Wohnungsbauprämie wird bis Ende 2019 evaluiert. Auf Grundlage der Ergebnisse wird die Koalition die Wohnungsbauprämie attraktiver ausgestalten, um zusätzliche wohnungspolitische Effekte zu erzielen.
  • Soweit im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2020 finanzielle Spielräume entstehen, sollen zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für einen Investitionspakt zur Reaktivierung von Brachflächen insbesondere für den preiswerten Mietwohnungsneubau zur Verfügung gestellt werden, um Revitalisierungshürden zu mindern.
  • Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und die energetische Gebäudesanierung werden weiter im Rahmen des Klimakabinetts beraten. Über die konkreten Maßnahmen und deren Finanzierungsvolumen wird im Gesamtkontext aller Klimaschutzmaßnahmen entschieden.
  • Auf Grundlage der Handlungsempfehlungen der Baulandkommission wird die Bundesregierung bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen. Die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken sollen verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots. Ein weiterer Schwerpunkt soll der ländliche Raum sein. So soll die Außengebietsentwicklung erleichtert und eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um den Bedürfnissen des ländlichen Raums besser zu entsprechen (Verlängerung § 13b Baugesetzbuch).

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: „Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse und des Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete wird der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten weiter gedämpft. Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Wohneigentum bietet Familien ein sicheres Zuhause und eine zukunftsfeste Altersvorsorge. Wir werden Käufer von Wohnraum spürbar entlasten, indem wir ihre Maklergebühren beim Immobilienkauf verringern.“

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: „Egal ob jemand zur Miete wohnt oder Eigentum für die eigene Nutzung erwerben möchte - die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet sein, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Dazu tragen die heutigen Beschlüsse wesentlich bei. Mit der Ausweitung der BImA-Richtlinie und der geplanten Novelle des Baugesetzbuches setzen wir aber auch Anreize für eine bessere Baulandmobilisierung. Das Maßnahmenpaket ist damit ein weiterer Meilenstein in der Wohnungspolitik dieser Bundesregierung.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat

www.bmi.bund.de

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