BaFin stellt Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen zurück

Anfang August 2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen. Dieser enthält Vorgaben dazu, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften Publikumsinvestmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als nachhaltig bezeichnen oder als explizit nachhaltig vertreiben (DFPA berichtete). Die Fondsindustrie hatte bis zum 6. September 2021 Zeit, sich zu den Plänen der Aufsichtsbehörde zu äußern. Nunmehr hat BaFin-Präsident Mark Branson im Rahmen der BaFin-Jahrespressekonferenz am 3. Mai 2022 mitgeteilt, dass die weiterhin in der Konsultationsfassung vorliegende Richtlinie vorerst zurückgestellt werde.

Mark Branson
Mark Branson

In seinem Eingangsstatement sagte Branson unter anderem, dass das Thema Nachhaltigkeit die BaFin noch viele Jahre beschäftigen werde. Der Finanzindustrie komme hier eine tragende Rolle zu. „Neue Ertragsmöglichkeiten tun sich auf, aber auch neue Risiken. Welche Rolle spielen wir als Aufsicht? Es gehört nicht zu unserem gesetzlichen Auftrag, umweltpolitischen Ziele zu verfolgen. Das ist Sache der Politik“, führte Branson aus. Die Aufgabe der BaFin bestehe darin sicherzustellen, dass die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsrisiken im Griff haben.

Branson weiter: „Es sind also Finanzrisiken, mit denen wir uns beschäftigen, zum Beispiel Stranded Assets in den Bilanzen von Banken oder Anlageportfolien von Versicherern. Wir werden uns auch für Transparenz einsetzen und die Qualität der Offenlegung kontrollieren. Außerdem wollen wir irreführende Vermarktung verhindern, um Verbraucher zu schützen. Vor dem Hintergrund der dynamischen regulatorischen, energie- und geopolitischen Lage haben wir beschlossen, unsere geplante Richtlinie für nachhaltige Investmentfonds zurückzustellen. Für eine dauerhafte Regulierung ist das derzeitige Umfeld nicht ausreichend stabil.“

Kapitalverwaltungsgesellschaften könnten selbstverständlich weiterhin nachhaltige Investmentvermögen auflegen und vermarkten. Branson bekundete, dass die BaFin an der Konsultationsfassung vom 2. August 2021 festhalten werde und diese im Rahmen der Zulassung nachhaltiger Fonds weiterhin zur Anwendung käme. Er skizzierte die zukünftige Aufsichtspraxis wie folgt: „Wir werden in unserer Praxis bestimmte Grundsätze anwenden, die wir bereits zur Konsultation gestellt hatten. So müssen, zum Beispiel, nachhaltige Fonds mindestens 75 Prozent in nachhaltige Anlagen investieren, mit mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen oder einen nachhaltigen Index abbilden. Durch diese strengeren Prüfungspraktiken schützen wir Fondsanleger vor Greenwashing.“

Der im vergangenen Jahr vorgestellte Richtlinien-Entwurf sieht vor, dass Investmentvermögen künftig nur noch als nachhaltig vermarktet werden dürfen, wenn die Anlagebedingungen vorsehen, dass entweder eine Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände von 75 Prozent eingehalten, eine nachhaltige Anlagestrategie – etwa in Form eines Best-in-Class-Ansatzes – verfolgt oder ein nachhaltiger Index abgebildet wird.

www.bafin.de

Thomas Richter
Thomas Richter

Der deutsche Fondsverband BVI hatte den Entwurf im Rahmen seiner Stellungnahme kritisiert, weil ein BaFin-Standard, der ausschließlich für in Deutschland aufgelegte Fonds gelte, dem Fondsstandort Deutschland im Wettbewerb mit anderen Auflagestandorten wie Luxemburg und Irland schwer schade. Denn ausländische Fonds und andere Wettbewerbsprodukte könnten auf Grundlage der EU-Vorgaben per EU-Pass im deutschen Markt als nachhaltig vertrieben werden, ohne die Vorgaben der BaFin erfüllen zu müssen (DFPA berichtete). „Die aktuellen BaFin-Vorschläge sind besser als die inoffizielle Vorversion vom April, ändern aber nichts daran, dass ein Alleingang der BaFin angesichts der umfangreichen EU-Initiativen zur Nachhaltigkeit kontraproduktiv ist“, so seinerzeit Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Um Deutschland als Standort für nachhaltige Fonds zu fördern und Grünwäscherei zu verhindern, sollte sich die BaFin für einheitliche Nachhaltigkeits-Mindeststandards und effektiven Anlegerschutz innerhalb der EU einsetzen, statt mit einem nationalen Goldstandard Vertriebshürden aufzubauen.“

www.bvi.de

Jochen Schenk
Jochen Schenk

Mit vergleichbaren Argumenten kommentiert Jochen Schenk, Vorstand des Fondsdienstleisters Real I.S. und Vize-Präsident des Spitzenverbandes der Immobilienwirtschaft ZIA, das aktuelle Vorgehen der BaFin: „Die Zurücknahme der BaFin-Richtlinie ist unter den genannten Umständen folgerichtig. Umso widersprüchlicher ist es, dass die BaFin an der Entwurfsfassung festhält. Die Anwendung nicht finaler und damit unverbindlicher Verwaltungsregeln beeinträchtigt die dringend benötigte Rechtssicherheit in der Genehmigungspraxis. Davon losgelöst ist die Nachhaltigkeitsrichtlinie weiterhin kritisch zu sehen. Sie ist zu wenig auf die europäischen Maßnahmen einer Taxonomie und einer Offenlegungsverordnung abgestimmt und führt zu nationalem Gold-Plating. Ein solcher nationaler Alleingang beflügelt Abwanderungstendenzen und konterkariert damit die Zielvorgabe der Bundesregierung, Deutschland als führenden Sustainable-Finance-Standort zu etablieren.“

www.zia-deutschland.de

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