Offenlegungsverordnung: Sukzessives Inkrafttreten bedeutet Mehraufwand

Hannah Dellemann und Michael Schneider
Hannah Dellemann und Michael Schneider

Am 10. März 2021 tritt die Offenlegungsverordnung als erster Meilenstein der ESG-Regulierung der Europäischen Union (EU) in Kraft – ESG steht für die Nachhaltigkeitskriterien Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Die Verordnung verpflichtet alle Finanzmarktteilnehmer zu mehr Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit. So müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) jetzt an drei Stellen Angaben zur Nachhaltigkeit ihrer Produkte machen – auf der Homepage, in den vorvertraglichen Informationen und in den regelmäßigen Berichten.

Michael Schneider, Geschäftsführer der Hamburger Service-KVG Intreal kommentiert: „Ziel der Offenlegungsverordnung ist es, dem Anleger Transparenz über die Nachhaltigkeit eines Investments zu verschaffen. Er soll sich vor der Anlageentscheidung ein Bild machen können, welche Folgen seine Investition für Klima, Soziales und Unternehmensführung hat. Für die KVGs bedeutet das allerdings einen großen Aufwand. Sie müssen ihre Webseiten, Verkaufsprospekte und Anlegerinformationen sowie die Berichte anpassen.“

Informationen zu ESG auf Gesellschafts- und Produktebene bereitstellen

Mit Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung müssen alle Finanzmarktteilnehmer erläutern, wie sie mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen, und zwar auf Gesellschafts- und auf Produktebene. Eine Stelle, an der darüber Transparenz hergestellt werden muss, ist die Homepage des Unternehmens. Dort muss jede KVG Informationen zu Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen bereitstellen. Beispielsweise muss dort angegeben werden, wie Nachhaltigkeitsrisiken gemessen und gewichtet werden.

Des Weiteren müssen Angaben zur Nachhaltigkeit in den vorvertraglichen Informationen – das sind die Wesentlichen Anlagebedingungen (WAI) und der Verkaufsprospekt – und in den regelmäßigen Halbjahres- und Jahresberichten gemacht werden. Wenn ein Finanzprodukt mit ökologischen oder sozialen Merkmalen beworben wird, müssen dazu genauere Angaben gemacht und erklärt werden, wie diese Merkmale erfüllt werden. Wenn beispielsweise mit einer Reduzierung der CO2-Emissionen geworben wird, muss transparent dargestellt werden, inwiefern die angestrebte Reduktion zu den Pariser Klimazielen beiträgt.

Allerdings gibt es bei der Offenlegungsverordnung in einigen zentralen Punkten Unklarheiten. So tritt am 10. März nur der Text der Verordnung selbst in Kraft (Level 1). Die Ausführungsbestimmungen (Level 2) sollten eigentlich zum Jahresende 2020 final beschlossen werden. Da sie jedoch immer noch nicht vorliegen, müssen sie voraussichtlich erst Anfang 2022 angewendet werden.

Hannah Dellemann, ESG-Beauftragte der Intreal, kommentiert: „Am 10. März 2021 wird also nur ein erster Teil der Verordnung in Kraft treten. Alles, was die Marktteilnehmer bis dahin nach aktuellem Regulierungsstand erstellen, muss noch einmal angepasst werden. Voraussichtlich zum 1. Januar 2022 müssen alle offengelegten Informationen gemäß den Vorgaben der finalen Level 2 Ausführungen ganz oder in Teilen erneut überarbeitet werden. Auf Produktebene bedeutet dies, dass insbesondere für Artikel 8 (Strategie) und Artikel 9 (Impact) nach der Offenlegungsverordnung aktuell nicht final geklärt ist, welche Voraussetzungen sie zukünftig zu erfüllen haben. Auch die Prospektierung und die Anlegerinformationen werden hinsichtlich der ESG-Aussagen nochmals überarbeitet werden müssen.“ Dieses versetzte Inkrafttreten bedeute für alle Marktteilnehmer vor allem Doppelarbeit, die durch ein vernünftiges Timing der regulatorischen Vorgabenabläufe hätte vermieden werden können. (DFPA/JF)

Die Intreal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist eine auf Immobilien-Investmentprodukte spezialisierte Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg. Sie bietet Asset Managern, Vermögensverwaltern, Projektentwicklern und Bestandshaltern die Auflage und Administration von KAGB-regulierten Immobilienfonds an. Intreal wurde 2009 gegründet und ist ein Tochterunternehmen der Warburg-HIH Invest Real Estate GmbH.

www.intreal.de

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