Ministerium bringt "Digitale Rentenübersicht" auf den Weg

Das  Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf für das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht) veröffentlicht. Es soll unter anderem die Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation verbessern.

Dem Referentenentwurf des BMAS zufolge soll den Versicherten ein ergänzendes Angebot unterbreitet werden, sich nutzerfreundlich an einer Stelle einen Gesamtüberblick über die eigene Altersvorsorge zu verschaffen, sowie einen Anreiz setzen, sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Dazu soll, wie im Koalitionsvertrag der großen Koalition vereinbart, eine „Digitale Rentenübersicht“ entwickelt werden, die es ermöglicht, Informationen über die eigene Altersvorsorge aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung über ein Portal abzurufen.

Die Entwicklung der „Digitalen Rentenübersicht“ verantwortet die neu zu errichtende Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die „Digitale Rentenübersicht“ soll 21 Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in einer ersten Betriebsphase mit ausgewählten Vorsorgeeinrichtungen eingeführt werden. (DFPA/jpw1)

Quelle: Referentenentwurf BMAS

www.bmas.de

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Versicherungen

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