Marktreport: Transparenz in Nachhaltigkeit in der deutschen Fondsbranche

Seit dem 10. März 2021 sind in der Fondsbranche erste Transparenzpflichten der Offenlegungsverordnung zur Nachhaltigkeit anzuwenden. Auf den Websites der betroffenen Gesellschaften wird sichtbar, wie die neuen ESG-Vorgaben im ersten Schritt berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Unternehmensberatung Vivacis im Zeitraum vom 12. bis 19. März 2021 die Websites von insgesamt 40 Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) analysiert, die mit ihrem verwalteten Vermögen 80 Prozent des Marktes abdecken. Zusätzlich wurde eine Analyse der Websites von 20 Finanzdienstleistungsinstituten (FDLIs) sowie zwölf Immobiliengesellschaften in ihrer Rolle als externe Fondsmanager vorgenommen, denen jeweils signifikante Milliardenbeträge als Assets under Management zugeordnet werden können.

„Die Bandbreite, wie der Markt aktuell mit den verbundenen Herausforderungen umgeht, ist erwartungsgemäß vielfältig“, sagt Wulf H. H. Ley, Geschäftsführer von Vivacis Consulting. Insbesondere bei den externen Fondsmanagern gebe es noch Luft nach oben.

Die betrachteten KVGen haben sich überwiegend (64 Prozent) dazu bereiterklärt, wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (auch „Principal Adverse Impact“ genannt) bei Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Eine geringere Akzeptanz (20 Prozent) dieses neuen regulatorischen Ansatzes findet sich unter den betrachteten FDLIs. Sie haben mehrheitlich (55 Prozent) erklärt, wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aktuell nicht zu berücksichtigen. Große Herausforderungen werden übergreifend hinsichtlich der Datengrundlage sowie der noch nicht final feststehenden Regulatorik gesehen.

Die KVGen der Stichprobe äußern sich zum Start der Offenlegungsverordnung überwiegend in einer als gering (34 Prozent) bis mittel (42 Prozent) einzustufenden Ausführlichkeit zu den erforderlichen Themen, was als abwartende Haltung vor dem Hintergrund der noch fehlenden Detailvorgaben gesehen werden kann. Bei den FDLIs ist das Bild mit 24 Prozent (gering) beziehungsweise 52 Prozent (mittel) ähnlich. Eine Orientierung an den Vorschlägen zu den sogenannten Technischen Regulierungsstandards (RTS), die von den europäischen Aufsichtsbehörden zur Konkretisierung der Anforderungen der Offenlegungsverordnung erarbeitet wurden, kann bei jeweils rund einem Viertel (24 Prozent) der betrachteten KVGen sowie FDLIs beobachtet werden.

Knapp die Hälfte (45 Prozent) der betrachteten KVGen treten bereits mit mindestens einem Fonds am Markt auf, der ökologische und/oder soziale Merkmale bewirbt (sogenannte „Artikel 8 Produkte“). Weniger stark vertreten sind bisher Fonds, die eine positive Wirkung (Impact) anstreben und als „Artikel 9 Produkte“ im Sinne der Offenlegungsverordnung zu klassifizieren sind; lediglich zehn Prozent der in der Stichprobe vertretenen KVGen weisen derzeit solche Produkte aus. Von den im Rahmen der Studie betrachteten FDLIs bewerben lediglich zehn Prozent Produkte mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen.

„Allerdings ist ein zunehmender Trend zur Auflegung von Artikel 8 bzw. Artikel 9 Produkten sowohl bei KVGen auch bei FDLIs zu erwarten, da mit einer zunehmenden Nachfrage seitens Investoren zu rechnen ist, die ihrerseits in ESG-Produkte investieren wollen oder müssen“, so Frank Domm, Principal Consultant und Product Manager ESG bei Vivacis,

Neben der ESG-Regulierung nimmt die Anerkennung freiwilliger Nachhaltigkeitsstandards zu. So haben beispielsweise jeweils mehr als die Hälfte der betrachteten KVGen (63 Prozent) und FDLIs (55 Prozent) die UN Principles for Responsible Investment unterzeichnet.

Immobiliengesellschaften unterliegen selbst nicht der Offenlegungsverordnung. Wenn sie jedoch in die Rolle als externer Fondsmanager schlüpfen, führt dies zu einer indirekten Betroffenheit, da sie für ein Finanzprodukt agieren, auf das die neuen Regularien Anwendung finden. Die Ausstrahlungswirkungen der ESG-Regulierung entlang der Wertschöpfungskette im Bereich Real Estate sind bereits erkennbar. Auch die Immobiliengesellschaften bieten ein differenziertes Bild bei der Betrachtung von Nachhaltigkeitsaspekten. Ein strategischer Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten ist aktuell bei der Hälfte (50 Prozent) der betrachteten Immobiliengesellschaften ersichtlich. Von weiterem Anpassungsbedarf ist auszugehen.

„Der Umsetzungsdruck zur Implementierung von ESG-Vorgaben bleibt für die Fondsbranche unverändert hoch“, resümiert Ley. „Der Anwendungsstart der Offenlegungsverordnung war lediglich das erste Etappenziel.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Vivacis

Die Vivacis Consulting GmbH bietet Unternehmensberatung in den Bereichen Financial Services und Real Assets. Sitz des Unternehmens ist Bad Homburg.

www.vivacis.de

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