Stimmrechte nutzen - Wandel bewirken

Gastbeitrag von Andrew Mason (abrdn), der sich davon überzeugt zeigt, dass sein Stimmrecht nutzen muss, wer als Anleger etwas bewirken will. Aus diesem Grund erläutert er, wie man sein Stimmrecht im Rahmen der Hauptversammlung sinnvoll und nachhaltig einsetzt:

Andrew Mason
Andrew Mason

Wir sehen es als unsere Pflicht an, über die Beschlüsse der Unternehmen, in die wir investieren, abzustimmen und nehmen diese Verantwortung äußerst ernst. Da Klimawandel und Beschäftigungspraktiken immer stärker in den Vordergrund rücken, ist es nicht überraschend, dass zunehmend umwelt- und gesellschaftsbezogene Beschlüsse auf den Tagesordnungen der Hauptversammlungen stehen. Im vergangenen Jahr haben wir über rund 280 dieser Beschlüsse abgestimmt und dabei 49 Prozent befürwortet und 50 Prozent abgelehnt – bei einem Prozent haben wir uns enthalten. Grundsätzlich unterstützen wir Beschlüsse zugunsten von Klima, Diversität und Inklusion. Entscheidend ist für uns jedoch, dass diese Beschlussfassungen auch sinnvoll sind und tatsächlich Verbesserungen bei den entsprechenden Unternehmen zur Folge haben. Wenn sie diese Anforderungen nicht erfüllen, dann scheuen wir uns auch nicht davor, dagegen zu stimmen.

Klimawandel

Die Unternehmen, in die wir investieren, müssen deutlich aufzeigen, wie sie die Ziele des Übereinkommens von Paris umsetzen wollen, und ihre entsprechenden Maßnahmen belegen. Mittels eines Bewertungssystems können wir Unternehmen identifizieren, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Sind wir bei Hauptversammlungen zur Stimmabgabe berechtigt, nutzen wir diese bewusst, um Unternehmen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen, eine klare Ansage zu machen.

Seit letztem Jahr stimmen wir auch gegen den/die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses, wenn ein Unternehmen unserer Ansicht nach deutlich mehr zu Bekämpfung des Klimawandels beitragen könnte. Steht die betreffende Person nicht zur Wahl, stimmen wir gegen den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss. Dieser Ansatz unterstreicht, welche Bedeutung wir klimabezogener Offenlegung und Klimamaßnahmen beimessen, und macht klar: Wir sind bereit, das Thema zu eskalieren, um Führungskräfte in die Pflicht zu nehmen. So kam unsere hausinterne Beurteilung beispielsweise zu dem Schluss, dass Berkshire Hathaway, die Investmentgesellschaft unter der Leitung des renommierten Anlegers Warren Buffet, hinsichtlich ihrer Umweltschutzmaßnahmen zu wünschen übrig ließ. Um hierauf aufmerksam zu machen und das Unternehmen zu entsprechenden Maßnahmen zu bewegen, stimmten wir gegen die Wiederwahl des Vorsitzenden des Governance-Ausschusses.

Es dürfte daher wohl kaum überraschen, dass sich Unternehmen im Versorger-, Banken- sowie Öl- und Gas-Sektor mit den meisten Beschlüssen in Bezug auf ihre Pläne zur Eindämmung des Klimawandels konfrontiert sehen. In den USA sind auch Beschlüsse zu Unternehmenslobbyismus und politischen Spenden ein wichtiges Thema, während in Japan die Kernenergie regelmäßig auf der Agenda steht. Auf der Jahreshauptversammlung von Exxon Mobil stimmten wir für die Wahl neuer, „andersdenkender“ Verwaltungsratsmitglieder, die sich für eine Beschleunigung der geplanten Energiewende des internationalen Öl- und Gas-Konzerns einsetzen; drei dieser Kandidaten wurden zu unserer Freude in die entsprechenden Posten gewählt. Ebenfalls stimmten wir für einen Beschluss, der das Unternehmen zur Offenlegung seiner klimabezogenen Lobbyarbeit aufforderte – auch dieser Beschluss wurde angenommen. Wir unterstützen ferner den Antrag auf die Erstellung eines geprüften Berichts über die Auswirkung des Netto-Null-Szenarios bis 2050 auf die Finanzlage des Unternehmens. Der Antrag wurde zwar nicht angenommen, wurde aber von 49,4 Prozent der Stimmberechtigten befürwortet, was auf eine Entwicklung hindeutet, auf die in Zukunft möglicherweise aufgebaut werden kann.

Beschäftigungspraktiken

Im vergangenen Jahr wurden vermehrt Beschlüsse zu Beschäftigungspraktiken vorgelegt. Ein Hauptthema waren Prüfungen der Gleichbehandlung von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, von denen wir 90 Prozent unterstützten. Wir stimmten für sämtliche dieser Beschlüsse, die bei Banken oder anderen Finanzdienstleistern zur Abstimmung kamen, da gerade in diesen Unternehmen die Diversität geprüft und verbessert werden muss. Eines der Unternehmen, bei dem die Aktionäre die Erstellung eines solchen Berichts verlangten, war die Investmentbank Goldman Sachs. Wir stimmten für diesen Beschluss, der jedoch nicht angenommen wurde. Nachdem wir uns mit dem Unternehmen getroffen hatten, um dessen derzeitigen Ansatz in Bezug auf Diversität und Inklusion zu erörtern, waren wir von den unternommenen Schritten und den bestehenden Plänen beeindruckt. Das Unternehmen sollte den Erfolg dieser Strategien messen.

Wir stimmten für 70 Prozent der Beschlüsse, die Unternehmen dazu aufforderten offenzulegen, wie sie ihre Menschenrechtsrisiken bewerten und steuern. Unsere Position in diesem Bereich ist eindeutig: Wir erwarten, dass die Unternehmen darlegen, wie sie ihre Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte im Hinblick auf ihre Produkte und Praktiken erfüllen. Wir verlangen, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen nicht gegen Menschenrechte verstoßen. Der vermehrte Einsatz elektronischer Überwachungstechnologien und von Gesichtserkennungssoftware gibt zunehmend Anlass zur Sorge.

Im Rahmen eines Aktionärsbeschlusses wurde gefordert, dass Amazon Auskunft über potenzielle Menschenrechtsverletzungen durch sein Gesichtserkennungsprodukt „Rekognition" gibt. Wir stimmten für den Antrag, denn Amazon würde höchst wahrscheinlich davon profitieren, wenn eine unabhängige Prüfung darlegt, wie der Due-Diligence-Prozess des Unternehmens feststellt, ob Kunden durch Einsatz von Amazon-Produkten oder -Dienstleistungen gegen Menschenrechte verstoßen. Der Antrag wurde jedoch nicht angenommen. Die Entscheidung des Unternehmens, ein einjähriges Moratorium für den Einsatz von „Rekognition“ durch Polizeibehörden festzulegen, lässt jedoch darauf schließen, dass sich Amazon der möglichen Gefahren in Verbindung mit seinen Technologien bewusst ist.

Diversität und Inklusion

Als globaler Vermögensverwalter wissen wir, wie wichtig es ist, regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen. Wir würden uns mehr Diversität und Inklusion in den Vorstandsgremien der Unternehmen wünschen, denn unserer Meinung nach sind Unternehmen, die in diesem Bereich Fortschritte erzielen, im Hinblick auf die langfristige Nachhaltigkeit und eine überdurchschnittliche Wertentwicklung besser positioniert. Wenn Unternehmen unsere Erwartungen nicht erfüllen, stimmen wir üblicherweise gegen den/die Vorsitzende/n des Nominierungsausschusses oder gegen den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss. Uns ist jedoch bewusst, dass die Entwicklung in diesem Bereich in den verschiedenen Ländern und Regionen in unterschiedlichem Tempo voranschreitet, und berücksichtigen dies entsprechend.

In den verschiedenen Regionen haben wir folgende Erwartungen:

Region Erwartungen
   
Australien Wir erwarten eine Vorstandszusammensetzung von 40 Prozent Männern, 40 Prozent Frauen und 20 Prozent beliebigen Geschlechts
   
Europa Wir haben basierend auf dem Exposure fünf Länder ausgewählt, in denen wir unserer Einschätzung nach einen tatsächlichen Wandel bewirken können, indem wir die Unternehmen auffordern, die Diversität in der Führungsetage zu verbessern
   
Schwellenmärkte Wir erwarten, dass mindestens ein Vorstandsmitglied weiblich ist
   
Großbritannien Unsere Erwartungen entsprechen den Empfehlungen des Hampton-Alexander-Berichts sowie des Parker-Berichts
   
USA Wir erwarten einen Anteil von 25 Prozent an Frauen im Vorstand (dieser Anteil wird 2023 auf 30 Prozent erhöht) und ein Vorstandsmitglied ethnisch diverser Herkunft

Dank der Stimme und Stimmrechte, die unsere Kunden uns übertragen, bietet sich aktiven Investoren wie uns die Möglichkeit, Einfluss auf Unternehmen zu nehmen und so deren künftige Entwicklung mitzugestalten. Wir haben dies selbst erlebt. Ein heute noch als radikal betrachteter Beschluss, der nur wenige Stimmen erhält, kann schon morgen die mutige neue Richtung sein, die vom gesamten Vorstand getragen wird. Wir sind stolz darauf, unseren Teil zum Wandel beizutragen, den die Aktionäre in die Führungsetagen bringen.

Andrew Mason ist Stewardship Director beim Vermögensverwalter abrdn. Das börsennotierte Unternehmen verwaltet Kundenvermögen in Höhe von 531,4 Milliarden Euro für institutionelle Investoren wie Versicherungen, Banken, Altersversorger, Unternehmen und Stiftungen, Regierungen sowie für Vertriebspartner und Privatkunden.

www.abrdn.com

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