Welche Fragen sollte ein Bauträger beantworten, damit der Erwerber einer Ferienimmobilie überzeugt ist, den geeigneten Bauträger als Partner zu gewinnen?

Berthold Meyer

Die erste logische und plausibelste Antwort lautet: „Alle!“, denn es sollte keine Geheimnisse zwischen dem Bauträger und den Käufern geben. Der Kunde muss frühzeitig über alle Dinge informiert sein, die auf ihn zu kommen und ihn betreffen könnten!

Zuerst einmal muss der Bauträger ein umfassendes Exposé zur Verfügung stellen. Ein aussagekräftiges Exposé ist für Immobilienkäufer und Investoren besonders wichtig. In das Exposé gehören schon alle relevanten Daten und Informationen zu der Immobilie. Dies sind unter anderem die genaue örtliche Lage, Informationen zur näheren Umgebung, Bauzahlen wie Wohnfläche, Kubatur, auch professionelle Fotos oder Visualisierungen der Innen- und Außenansichten, eine aussagekräftige Beschreibung, Grundrisse und ein Lageplan sowie Angaben zum Energieverbrauch.

Das Exposé enthält außerdem eine betitelte Auflistung aller vorhandenen Räume mit Größenangaben. Sowohl die Immobilie selbst als auch das Umfeld (Nachbarschaft, Verkehrsanbindung, Einkaufsgelegenheiten, Schulen, Ärzte, Cafés etc.) sollen beschrieben werden.

Außer dem eigentlichen Kaufpreis ist es auch wichtig, von Anfang an die Nebenkosten zu benennen, um die Gesamtkosten der Investition oder die monatliche Belastung abschätzen zu können. Durch eine detaillierte Baubeschreibung wird der Kunde etwa über die Fußböden, Wandbeläge, die Art der Heizungsanlage, Badezimmerausstattungen und weitere interessante Details informiert. Das Exposé ist so gesehen eine Visitenkarte der Immobilie und sollte daher auch aussagekräftig mit Fotos und Visualisierungen sowie professionell gestaltet sein.

Die Inhalte der Baugenehmigung, die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Teilungserklärung, der Kaufvertragsentwurf und weitere wichtige Unterlagen ergeben häufig Fragen für den Laien, die nur der Fachmann beantworten kann.

Alle sich ergebenden vielfältigsten Fragen des Kaufinteressenten müssen zeitnah und verständlich beantwortet werden. Dem Käufer sind die richtigen Ansprechpartner beim Bauträger, Architekten, Statiker, Bauleiter, Makler zu benennen, damit er immer einen fachlich versierten Experten kontaktieren kann.

Eine baubegleitende Kontrolle und Qualitätssicherung durch eine weitere Prüfinstanz wie zum Beispiel dem TÜV gibt weitere Sicherheit. Entsprechenden Wartungs- und Pflegehinweise sowie Nutzungsempfehlungen muss der Bauträger schon vor der Ingebrauchnahme der Immobilie geben.

Über alle aufgezählten Dinge wird der Kunde von Anfang an ausführlich in Kenntnis gesetzt, so dass er beruhigt und mit einem sicheren Gefühl investieren kann.

Eine nachvollziehbare Auslastungsprognose mit den zu erwartenden Einnahmen, Ausgaben, Fördermöglichkeiten und auch steuerlichen Auswirkungen muss der Bauträger, ggf. unter Hinzuziehung eines Steuerberaters, vor Vertragsabschluss benennen können. Hier ist es notwendig, dass der Bauträger von Anfang an ein plausibles nachvollziehbares Konzept vorweisen und empfehlen kann, so dass der Investor ein Rundum-Sorglos-Paket erhält.

Ihr Berthold Meyer

 

Der Beitrag ist zuerst in EXXECNEWS Ausgabe 22 erschienen.

Berthold Meyer, Dipl.-Ing. Architekt  bei der ROBEO GmbH, Neuenhaus.

Die ROBEO GmbH ist Teil der ROBEO Gruppe und ein leistungsstarkes, bundesweit tätiges Unternehmen zur Projektierung und Realisierung eigener hochwertiger Ferienimmobilien. Zur ROBEO Gruppe gehört unter anderem auch die auf Ferien-immobilien spezialisierte Vertriebsplattform www.meine-ferienimmobilie.de.

ROBEO GmbH

Dietrich-Borggreve-Straße 28, 49828 Neuenhaus

www.robeo.de

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