Vom Dialog zur Umsetzung - Impact Investing als zentrales Element der Transformation

Susanne Bregy

Am 15. Juli 2025 haben die Mitglieder der Bundesinitiative Impact Investing e.V. (BIII) auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung die Umbenennung in Bundesverband Impact Investing e.V. (BVII) beschlossen. Der BVII wird zukünftig als strukturierte Stimme zwischen Kapitalmarkt, Politik und Realwirtschaft auftreten.

Als deutsches National Advisory Board (NAB) in 2013 entstand die gemeinnützige Bundesinitiative Impact Investing e.V. erst im Jahr 2019. So hat die BIII für die stetig wachsende Legitimation und Bedeutung von Impact Investing in Deutschland und vermehrt auch in Österreich und der Schweiz gesorgt und war somit ein Forum für Pioniere des Impact Investings. Diese „Gründungsphase“ war geprägt von Basisarbeit: Wissensvermittlung, Vernetzung, Marktanalysen, Pilotprojekte und weitere politische Kontakte.

 

Vom National Advisory Board zur Initiative zum Verband: Die Evolution einer Bewegung

Doch das Umfeld hat sich grundlegend gewandelt: Nachhaltige Finanzierung und auch Impact Investing sind heute nicht mehr nur Themen von Nischenakteuren, sondern gewinnen insbesondere im Rahmen der Transformationsfinanzierung enorm an Bedeutung. So bekennt sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ausdrücklich zum Einsatz kapitalmarktbasierter Finanzierungslösungen für die realwirtschaftliche Transformation. Dieses politische Momentum macht den Schritt vom Dialog zur konkreten Umsetzung nicht nur möglich, sondern auch notwendig.

Der Wandel von einer Initiative zu einem Verband spiegelt diese Entwicklung wider:

Es geht nun um eine strukturierte, professionell organisierte Stimme in Politik, Wirtschaft und Kapitalmarkt.

 

Politische Anschlussfähigkeit und Marktentwicklung: Chancen und Herausforderungen

Die politische Anschlussfähigkeit von Impact Investing ist dadurch in Deutschland so greifbar wie nie zuvor. Es fehlen jedoch verbindliche Rahmenbedingungen, insbesondere in der Europäischen Regulatorik.

Der BVII will diese Lücke schließen. Dabei sieht er sich nicht als klassischer Lobbyverband, sondern als Impulsgeber und strukturierter Ansprechpartner, der durch Datenkompetenz, Praxisnähe und transparente Einbindung seiner Mitglieder fundierte politische Impulse liefert.

 

Regulierung gestalten statt verwalten: Der Ruf nach klaren Leitlinien

Diese fehlende regulatorische Einordnung von Impact Investing in der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) und der EU-Taxonomie schafft einen Graubereich, der Unsicherheit für Anbieter, Investor:innen und auch an dem Regulator schafft.

Die BIII hat deshalb gemeinsam mit dem Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) ein Policy Paper verfasst, das eine „principle-based non-binding Guidance“ vorschlägt.

„Regulierung schafft Realität“, so Geschäftsführerin Susanne Bregy, „wir wollen jedoch Orientierung bieten und nicht blockieren. Deswegen fordern wir keine neue Impact Investing Kategorie, sondern schlagen die Guidance vor“.

Lesen Sie weiter im „Jahrbuch 2025 Impact Investing“

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