Erste Lesung des „Fondsrisikobegrenzungsgesetzes“

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag das „Fondsrisikobegrenzungsgesetz“ (Bundestags-Drucksache 21/3510) in erster Lesung beraten. Es wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Mit dem Gesetz sollen europäische Richtlinien umgesetzt und weitere Anreize zur Anlage in Investmentfonds und zur Absicherung von Anlegern geschaffen werden. DFPA berichtete. In der Aussprache betonte der Deutsche Bundestag, dass privates Kapital für die Modernisierung der deutschen Wirtschaft und Infrastruktur unabdingbar notwendig sei. Dafür brauche es die entsprechenden regulatorischen Sicherheiten für die Anleger.

„Mehrere Tausend Milliarden Euro brauchen wir für Zukunftsprojekte in unserem Land. Das Geld dafür ist vorhanden. Die Deutschen haben mehr als genug Sparvermögen unter ihren Kopfkissen. Es muss nur dort ankommen, wo es so dringend gebraucht wird: in der Realwirtschaft, in unseren Betrieben, auf unseren Straßen und an unseren Stromleitungen. Genau dafür brauchen wir die Investmentfonds“, sagte Dr. Philipp Rottwilm (SPD).

„Wir brauchen Geld, damit es in vernünftige Projekte gesteckt werden kann. Dafür benötigen wir den richtigen Rechtsrahmen; denn wir wollen Vorsorge und nicht Krisenmanagement, wenn es so weit kommt. Über neun Billionen Euro sind derzeit quasi im Cash, also auf irgendwelchen Konten gelagert. Die Menschen wollen das Geld anlegen; sie wollen das umsetzen. Aber dafür brauchen sie die Sicherheit, dass die Gelder sicher angelegt sind“, ergänzte Mechthilde Wittmann (CDU/CSU).

Im Brennpunkt stehen insbesondere Private Credit-Fonds. Für die, so die Parlamentarier, sei eine belastbare Risikosteuerung essenziell. „Deswegen führen wir verbindliche Leverage-Obergrenzen ein – 175 Prozent bei offenen und 300 Prozent bei geschlossenen reditvergebenden Fonds – und auch klare Grenzen für ein Einzelengagement“, so Wittmann. „Noch ist der Anteil von Private Credit an der Gesamtfinanzierung überschaubar. Aber bei weiterem Wachstum können diese Risiken in Zukunft deutlich an Bedeutung gewinnen. Genau deshalb müssen wir jetzt handeln und nicht erst in der nächsten Krise. Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz ist ein wichtiger erster Schritt,“ meinte Sascha Müller vom Bündnis 90/Die Grünen. (DFPA/ljh)

www.bundestag.de

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