Ombudsstelle für Investmentfonds verzeichnet weniger Verbraucherbeschwerden im Jahr 2025

Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Demnach waren die Verbraucheranfragen und -beschwerden rückläufig. Im abgelaufenen Berichtsjahr wurden 138 Eingänge verzeichnet gegenüber 207 im Vorjahr.

Die meisten Schlichtungsanträge des Berichtsjahres betrafen Kostenklauseln in Riester-Verträgen im Zuge des BGH-Urteils vom 21.November 2023 (Aktenzeichen XI ZR 290/22). Danach folgten Schlichtungsanträge zu Kostenklauseln in Anlagebedingungen von Fonds aufgrund des BGH-Urteils vom 5. Oktober 2023 (Aktenzeichen III ZR 216/22) sowie zur Sonderbewertung eines offenen Immobilienfonds beziehungsweise dessen Risikoeinstufung in Verkaufsdokumentationen.

Von den 138 Eingänge waren 97 Schlichtungsanträge und 41 allgemeine Anfragen. Dies entspricht einem Rückgang um 33 Prozent gegenüber 2024. Auf das dritte Quartal entfielen 30 Eingänge und 48 auf das vierte Quartal 2025. Im vierten Quartal 2024 waren es noch 65 Eingänge. (DFPA/AZ)

Der deutsche Fondsverband BVI mit Sitz in Frankfurt am Main und Büros in Berlin und Brüssel ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 114 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten rund 4,8 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.

www.bvi.de

www.ombudsstelle-investmentfonds.de

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