Rüstungsunternehmen: Zeitenwende in der nachhaltigen Kapitalanlage

Dürfen nachhaltige Kapitalanlagen, zum Beispiel Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen gem. Offenlegungsverordnung beziehungsweise Fonds, die unter die Vorgaben der ESMA-Leitlinien für Fondsnamen fallen, in Rüstungsunternehmen investieren oder widerspricht ein solches Investment dem Grundgedanken der Nachhaltigkeit? Diese Frage wird angesichts der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine veränderten Sicherheitslage intensiv diskutiert, so merkt das NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen an.

Fakt ist, dass der Ausschluss von Rüstungsunternehmen im Bereich der nachhaltigen Kapitalanlage traditionell weit verbreitet ist. Dabei wird in aller Regel zwischen geächteten beziehungsweise kontroversen und konventionellen Waffen unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören Waffen, deren Herstellung, Lagerung, Weitergabe und Einsatz durch internationale Konventionen verboten ist. Dies gilt aktuell für ABC-Waffen, Antipersonenminen und Streumunition. Hintergrund der Ächtung dieser Waffen ist, dass die Staatengemeinschaft die Auswirkungen auf Menschen, insbesondere Zivilisten, und Umwelt als so gravierend einstuft, dass ein Einsatz unter Menschenrechtsaspekten als nicht gerechtfertigt angesehen wird.

Zu den kontroversen Waffen zählen solche, die bislang nicht durch Abkommen geächtet werden, die aber eine den geächteten Waffen vergleichbare Wirkung haben. Häufig genannte Beispiele sind hier Uranmunition und weißer Phosphor (Napalm).

Nach Zahlen des FNG-Marktberichts 2025 schließen aktuell 99 Prozent der befragten Investoren geächtete Waffen von der Kapitalanlage aus. Der Ausschluss bezieht sich dabei in der Regel auf die Hersteller solcher Waffen, oft stehen auch Hersteller wichtiger Waffenkomponenten auf der schwarzen Liste. Zum Umgang mit kontroversen Waffen liegen keine entsprechenden Daten vor. Mit 72 Prozent liegt der Anteil der Investoren, die sämtliche Waffen – und damit auch konventionelle Waffen – von der Kapitalanlage ausschließen, deutlich niedriger. Während auch Fonds geächtete Waffen in der Regel umfassend ausschließen, werden beim Umgang mit nicht-geächteten Rüstungsgütern vorrangig drei Ansätze verfolgt: Einige Anbieter bleiben beim Ausschluss von Rüstungsunternehmen, andere arbeiten mit Umsatzgrenzen, um zumindest reine Rüstungsunternehmen von der Kapitalanlage auszuschließen. Die dritte Gruppe verzichtet vollständig auf Begrenzungen und investiert – häufig entsprechend der genutzten Benchmark – in Rüstungsunternehmen. Hierzu gehören auch Nachhaltigkeitsfonds.

Auch bei den Motiven der Anleger können verschiedene Ansätze unterschieden werden. So wollten Anleger zum einen an der guten Performance der Aktien von Rüstungsunternehmen partizipieren. Zum anderen werde es aber auch Investoren geben, die in die Sicherheit des politischen und wirtschaftlichen Systems investieren wollen, in dem sie agieren und leben. Dieses Motiv können auch nachhaltige Investoren verfolgen. Gerade für sicherheitsorientierte Investoren gibt es Alternativen zu Rüstungsunternehmen, mit denen sie in die Sicherheit investieren können. Hierzu gehören Investments in die Energie-Infrastruktur, zum Beispiel in die dezentrale, erneuerbare Energieversorgung.

Insgesamt bleibe die Frage, ob Rüstungsunternehmen in nachhaltige Kapitalanlagen passen, ein Spannungsfeld zwischen ethischen, sicherheitspolitischen und finanziellen Erwägungen: Geächtete Waffen sollten konsequent ausgeschlossen werden, konventionelle Waffen erforderten Transparenz, und Investoren könnten zunehmend auf nachhaltigere Alternativen zur Stärkung von Sicherheit setzen. (DFPA/mb)

Das NKI - Institut für nachhaltige Kapitalanlagen GmbH ist ein unabhängiges Beratungs- und Forschungsinstitut im Bereich nachhaltige Kapitalanlagen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München.

www.nk-institut.de

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