Deutsche Steuerberater-Versicherung - Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG muss Betrieb einstellen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gemäß § 234f Absatz 4 Satz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts der Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG mit Bescheid vom 6. Februar 2020 widerrufen. Der Bescheid ist mit Ablauf des 31. Dezember 2021 bestandskräftig geworden.
Wie die BaFin in einer Verbrauchermeldung weiter mitteilt, konnte das Unternehmen die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend war.
Der Betrieb des Versicherungsgeschäfts ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Straftat dar. Gemäß § 304 Absatz 5 VAG darf die Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG keine neuen Versicherungsverträge abschließen und bestehende Versicherungsverträge weder verlängern noch erhöhen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.