"SharzinBank": BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website shznbank.com
Die Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert über den Verdacht, dass die Betreiber der Website shznbank.com unter der Bezeichnung „SharzinBank“ ohne Erlaubnis Bank - beziehungsweise Finanz- oder Wertpapierdienstleistungsgeschäfte in Deutschland erbringen. Die unbekannten Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Als Geschäftsanschrift geben sie Ludwigshafen am Rhein an.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Zum Hintergrund: Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Einige Unternehmen handeln jedoch, ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Verbraucher in der Unternehmensdatenbank. (DFPA/mb1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.