Taxonomie: Keine Einwände gegen Einstufung von Gas und Atomkraft als nachhaltig
Die Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomie-Verordnung) gehört zum Aktionsplan der Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Sie regelt europaweit einheitlich die Definition und Kennzeichnung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten und soll so umweltverträgliche Investitionen fördern und Greenwashing vorbeugen. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass auch Investitionen in bestimmte Erdgas- und Atomkraftaktivitäten beim ökologischen Wandel eine Rolle spielen. Deshalb schlug sie vor, diese Aktivitäten als Übergangstätigkeiten einzustufen, die zum Schutz des Klimas beitragen. Weder das EU-Parlament noch der Rat haben ihr Veto gegen den Kommissionsvorschlag eingelegt, der damit am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. EXXECNEWS INSTITUTIONAL hat vor diesem Hintergrund die Verbände der deutschen Kapitalanlage-Branche gefragt: Welche Auswirkungen sehen Sie aus der Entscheidung, Gas- und Atomenergie-Investitionen in die Taxonomie einzubeziehen, für die deutsche Investmentindustrie?