AfW erarbeitet Checkliste zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat eine Checkliste zur Bedarfsüberprüfung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagenvermittlern erarbeitet.

Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen Versicherungsmakler mit Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Diese dient dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden im Fall der Fälle.

Um kein Risiko einzugehen, sei es für Vermittler wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?

Der AfW hat nun in einem langwierigen Projekt und auch mit externer Unterstützung eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes erarbeitet.

Dank für die Unterstützung gilt um anderem dem langjährigen Fördermitglied des Verbandes, der Hans John Versicherungsmakler GmbH und ganz besonders auch Versicherungsmakler Thomas Schmidt von der Conto Business Service GmbH, Potsdam, der den Anstoß für diese umfangreiche Projektarbeit gab.

Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands AfW, erläutert dazu: „Die Checkliste ist ein wichtiger Baustein zur Prävention im Rahmen der eigenen, professionellen gewerblichen Tätigkeit. Aber: Versicherungsschutz kann nur in dem Umfang geboten werden, in dem eine Tätigkeit erlaubt ist. Wir empfehlen daher eine regelmäßige Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes – gern mit Hilfe fachkundiger Spezialisten und gern auch mit Hilfe der erarbeiteten Checkliste. Die erarbeiteten Dokumente werden fortlaufend weiterentwickelt. Konstruktive Kritik ist hierfür jederzeit willkommen.“

Die Checkliste ist kostenfrei auf der Webseite des AfW abrufbar.

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler.  Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

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Lissie Goldbach

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