Publizitätspflichten in Deutschland vertriebener ELTIF
Ohne vorherige Veröffentlichung eines Prospekts dürfen ELTIF-Anteile in der Europäischen Union nicht vertrieben werden; für den Vertrieb an Kleinanleger ist zusätzlich ein Basisinformationsblatt (KID) nach der PRIIPs-Verordnung erforderlich.
Prospekt und Basisinformationsblatt (KID)
Der Prospekt muss unmissverständlich auf Illiquidität, Laufzeitende, Rückgaberechte, Ausschüttungsgrundsätze, Absicherungspolitik und die Risiken von Sachwertanlagen hinzuweisen. Alle direkt oder indirekt vom Anleger zu tragenden Kosten in Errichtungskosten, Erwerbskosten, Verwaltungs- und erfolgsabhängige Kosten, Vertriebskosten sowie sonstige Kosten sind im Prospekt zu gliedern und das Gesamtkostenverhältnis auszuweisen.
Das KID ist vor dem Vertrieb an Kleinanleger zu erstellen und diesen rechtzeitig vor Vertragsschluss auszuhändigen. Es darf drei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten und ist bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren. Inhaltlich schreibt das Unionsrecht klare Mindestanforderungen vor: den synthetischen Risikoindikator (Skala 1 bis 7), Leistungsszenarien, eine vollständige Kostenaufstellung sowie Angaben zu empfohlener Haltedauer und Zielanleger.
Jahresbericht
Der AIFM [Anm. d. Red.: AIFM ist die Abkürzung für „Alternative Investment Fund Manager“, den Verwalter alternativer Investmentfonds, im deutschen Sprachgebrauch: Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)] hat für jeden verwalteten ELTIF spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresbericht zu erstellen und der BaFin auf Verlangen vorzulegen. Anlegern ist er auf Anfrage zugänglich zu machen, Kleinanlegern auf Wunsch kostenlos in Papierform.
Der Mindestinhalt ergibt sich aus einem zweigliedrigen Rahmen: Art. 22 Abs. 2 AIFMD, die EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds, schreibt Bilanz oder Vermögensübersicht, Ertrags- und Aufwandsrechnung, Tätigkeitsbericht, Angaben zu wesentlichen Änderungen nach dem Stichtag, Vergütungsangaben sowie den Anteil schwer veräußerbarer Vermögenswerte vor.
Darüber hinaus ergänzt die ELTIF-Verordnung diesen Katalog produktspezifisch: Gefordert wird zusätzlich eine Kapitalflussrechnung, Informationen über Beteiligungen an Instrumenten, in die Haushaltsmittel der Union eingeflossen sind, Angaben zum Wert der einzelnen qualifizierten Portfoliounternehmen sowie anderer Vermögenswerte einschließlich der eingesetzten Finanzderivate und Informationen über die Rechtsräume, in denen die ELTIF-Vermögenswerte belegen sind.
Halbjahres- und Quartalsberichte
Die Erstellung von Quartals- oder Halbjahresberichten sieht die ELTIF-Verordnung nicht vor. Dennoch kann in der Praxis beobachtet werden, dass ELTIF-Manager diesem Marktbedürfnis zunehmend nachkommen und auch ohne gesetzliche Anforderung entsprechende viertel- oder halbjährige Berichte veröffentlichen.
Bewertung des Nettoinventarwerts
Bei offenen ELTIF ist der Nettoinventarwert (NAV) je Anteil bei jeder Ausgabe oder Zeichnung oder Rücknahme oder Annullierung von Anteilen zu berechnen, mindestens jedoch einmal jährlich. Bei geschlossenen ELTF ist sowohl die Berechnung des NAV als auch die Bewertung der Vermögensgegenstände mindestens einmal jährlich vorgeschrieben, allerdings muss sie ebenfalls bei Erhöhung oder Herabsetzung des Gesellschaftsvermögens des ELTIF erfolgen.
Die Bewertung selbst folgt den allgemeinen Vorgaben der AIFMD und des KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch), insbesondere den Anforderungen an eine faire, transparente und konsistente Bewertungsmethodik.
Jens Kretzschmann ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Er ist Partner der Kanzlei YPOG in Berlin. Seine Schwerpunkte: steuerliche Strukturierung, aufsichtsrechtliche Beratung, Erstellung von Fondsdokumentationen sowie Verhandlungen zwischen Investor und Initiator. Er ist zudem Herausgeber eines Kommentars zum Investmentsteuergesetz (InvStG) im Verlag Otto Schmidt. Im „Jahrbuch der deutschen Anlageberatung 2026“ (erscheint am 17. August 2026) wird Jens Kretzschmann ausführlich auf die Publizitätspflichten in Deutschland angebotener ELTIFs eingehen.
Der Beitrag ist zuerst in EXXECNEWS Ausgabe 12-2026 erschienen.