Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen: Votum fordert Rechtssicherheit für Berater

Anlässlich der laufenden Konsultation zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) fordert der Vermittlerverband Votum vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Rechtssicherheit für Berater und einen ernst gemeinten Realitäts-Check.

„Finanzanlagenvermittler und Honorarberater müssen zukünftig die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden ermitteln und bei der Erteilung ihrer Anlageempfehlung entsprechend berücksichtigen. Das begrüßen wir ausdrücklich! Hierbei sind die Berater jedoch darauf angewiesen, dass die verantwortlichen Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensanlagenanbieter die Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Kapitalanlageprodukte zutreffend beschreiben und insbesondere den Nachhaltigkeitsanteil korrekt bestimmen. Es kann nicht die Aufgabe der Berater sein, die Angaben der Produktanbieter auf Richtigkeit zu überprüfen“, so Votum-Vorstand Martin Klein.

Der Verband trete daher für eine eindeutige Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Produktgebern und Beratern ein. Klein appelliert im Rahmen der noch bis zum 30. November 2022 laufenden Konsultation an das zuständige Ministerium: „Aufgrund fehlender klarer Abgrenzungsregeln hat sich inzwischen eine umfassende Rechtsprechung zur Plausibilitätsprüfungspflicht der Anlagevermittler entwickelt, welche das Prinzip der eindeutigen Verantwortlichkeiten und Haftung für die inhaltliche Beschreibung von Kapitalanlageprodukten durchbricht. Wir fordern, dass die Einführung der Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflicht mit der Klarstellung verbunden wird, dass sich Finanzanlagevermittler auf die Aussagen von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensanlagenanbietern verlassen können. Sollten diese prospektierten Informationen fehlerhaft sein, haften die Anbieter, nicht jedoch die Vermittler.“

Darüber hinaus kritisiert der Verband, dass der Erfüllungsaufwand der Abfragepflicht für Berater dramatisch unterschätzt wird. „Bei aller Richtigkeit der Anpassung der FinVermV muss eine deutliche Kritik daran geübt werden, wie seitens des Ministeriums der Erfüllungsaufwand zur Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage beurteilt wird. Es besteht zu hoffen, dass diese gänzlich unrealistische Aufwandsbeurteilung nur auf Unwissenheit beruht und nicht auf der generellen Haltung, dass eine Anlageberatung als minderqualifizierte Dienstleistung abgetan wird“, so Klein.

Das BMVK geht im vorliegenden Entwurf davon aus, dass für die Abfrage und Zusammenstellung von Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden in der Anlageberatung ein durchschnittlicher Zeitaufwand von sechs Minuten pro Beratungsvorgang erforderlich ist.

„Jede Person, die sich ernsthaft mit den gesetzgeberischen Grundlagen der Nachhaltigkeitspräferenzermittlung befasst hat, kann bei dieser unrealistischen Zeitannahme nur staunend den Kopf schütteln. Tatsächlich ist pro Beratungsfall von einem Vielfachen des hier angesetzten Zeitaufwandes auszugehen“, konstatiert Klein. Erste Untersuchungen des Verbandes haben ergeben, dass das Zehnfache des vom Ministerium angegebenen Erfüllungsaufwands realistisch sei. (DFPA/JF1)

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. mit Hauptsitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren rund 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler.

www.votum-verband.de

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