Änderung der Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Verordnungsentwurf zur Änderung der Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (KAVerOV) zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Verordnung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1270 in deutsches Recht und führt zu Änderungen der KAVerOV.

Änderungen an der KAVerOV werden nur auf die Fälle beschränkt, in denen sie nicht auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 (AIFM-Level 2-VO) verweist oder die Vorschriften in dieser nicht den Änderungen durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1270 entsprechen.

Durch die Verordnung zur Änderung der KAVerOV haben Kapitalverwaltungsgesellschaften von Publikumsinvestmentvermögen in ihrer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und in ihrem Risikomanagement Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen. Sie haben hierfür über die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse zu verfügen.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 8. Juni 2022 unter Konsultation-04-22@bafin.de entgegen. Die Konsultation findet ausschließlich im schriftlichen Verfahren statt. (DFPA/AZ)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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