BGH entscheidet: Negativzinsen in vielen Fällen rechtswidrig

Die Erhebung von Negativzinsen aufgrund einer intransparenten Vereinbarung ist unzulässig. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und folgt damit der Einschätzung der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherschützer hatten vor diesem Hintergrund bereits 2020 gegen die Sparkasse Vogtland geklagt. Das Urteil schaffe für kommende Niedrigzinsphasen Rechtssicherheit und stärke die Rechte von Verbrauchern.

Die Sparkasse Vogtland setzte für Neu- und Bestandskunden ab einem Guthaben von 5.000,01 Euro ein „Verwahrentgelt“ von 0,7 Prozent auf. Nach Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Sachsen ist das ein unzulässiger Vorgang. „Nicht nur wälzen Negativzinsen aus unserer Sicht die wirtschaftlichen Herausforderungen der Banken und Sparkassen auf die Sparer ab, die Klauseln wurden darüber hinaus auch im Kleingedruckten untergeschoben“, erklärt Michael Hummel, Jurist der Verbraucherzentrale Sachsen.

Zum Hintergrund: Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Einlagezins für Banken über mehrere Jahre im negativen Bereich gehalten. Diese negativen Zinsen reichten viele Banken an ihre Kunden weiter. Sie erhielten deshalb nicht nur keine Zinsen, sondern mussten sogar selbst welche zahlen. Die Lage hat sich durch die erhöhten Leitzinsen inzwischen zwar entspannt, Niedrigzinsphasen sind jedoch immer wieder möglich.

Kunden durch Gebühren beim Sparen behindert

Die Verbraucherschützer zogen bis vor den BGH, um ein Grundsatzurteil mit Signalwirkung zu erwirken. Denn auch andere Kreditinstitute haben Entgelte erhoben, wenn auch teilweise in anderer Höhe und mit anderen Freibeiträgen. Bei Sparverträgen und Tagesgeldkonten erklärte der BGH Negativzinsen für generell unzulässig. Bei Girokontoverträgen komme es darauf an, ob die Vereinbarung mit dem Kunden transparent war, was im vorliegenden Fall nicht erfüllt war.

Damit die Rückzahlungen der Negativzinsen auf den Konten der Verbraucher ankommen, müssten diese aktiv ihre Gebühren zurückfordern. (DFPA/mb1)

Die Verbraucherzentrale Sachsen ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Ziel ihrer Arbeit ist es, Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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