Bundesfinanzminister Scholz stellt sich vor FIU-Mitarbeiter
Bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit - FIU) wird seitens der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen möglicher „Strafvereitelung im Amt“ gegen unbekannt ermittelt. In diesem Zusammenhang wurde eine Durchsuchung beim Bundesfinanzministerium (BMF) veranlasst. Während einer Sondersitzung des Finanzausschusses der Deutschen Bundestags am 20. September 2021, nahm der Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz dazu Stellung.
Weder bei der FIU noch beim BMF, welches die Rechtsaufsicht über die FIU hat, gebe es laut Scholz derzeit Personen, die konkret der Strafvereitelung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück beschuldigt werden. Vor dem Besuch der Staatsanwaltschaft am 9. September habe es von deren Seite keinen Versuch einer Kontaktaufnahme mit den BMF gegeben, machte der Finanzminister deutlich. Die erwünschten Auskünfte, so Scholz, wären auch erteilt worden, wenn die Staatsanwaltschaft nachgefragt hätte.
Scholz sagte weiter, von den Vorwürfen und den Ermittlungen gegen die FIU wegen nicht weitergeleiteter Meldungen von Banken zu Geldwäscheverdachten habe er durch Medienberichte erfahren. Das BMF, so erläuterte er, habe keine Fachaufsicht über die FIU. Als Dienstherr über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FIU wolle er aber ganz deutlich sagen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, „dass dort absichtlich Verdachtsfälle nicht bearbeitet wurden oder schlecht gearbeitet wurde“.
Unter ihm als Bundesfinanzminister seien das Personal aufgestockt, die IT verbessert und die Befugnisse erweitert worden. Anders als früher bestehe die Aufgabe der FIU nicht nur in der Weiterleitung gemeldeter Verdachtsfälle, sondern auch in der Analyse. So werde ein echter Mehrwert für Polizei und Staatsanwaltschaften geschaffen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sehen umgangssprachlich so aus, „dass jemand mit Vorsatz eindeutige Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorfinanzierung ignoriert hat“, sagte Scholz.
Unterlagen, Daten oder Geräte seien nicht mitgenommen, sondern nur mehrere E-Mail-Konten „eingefroren“ worden, so Scholz. Bereits am 14. September 2021 berichtete die „Süddeutsche Zeitung“: „Gegen 15:30 verlassen die Staatsanwälte das Ministerium, auf ihre Bitten hin durch einen Seitenausgang. Sie nehmen nichts mit.“ Und die Staatsanwälte vermerkten im Protokoll schriftlich: „Eine Durchsuchung hat nicht stattgefunden.“ (DFPA/LJH1)