Emittenten müssen Prospekte und VIBs elektronisch an BaFin übermitteln

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Emittenten und Anbieter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über das Melde- und Veröffentlichungssystem (MVP) Prospekte und Vermögensinformationsblätter (VIBs) sowie Nachträge und aktualisierte Fassungen von VIBs zur Prüfung und Hinterlegung elektronisch übermitteln - in einem elektronisch durchsuchbaren Format.

Wie Gündel & Kollegen, eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Göttingen, weiter mitteilt, stellt die BaFin diese Dokumente seit Anfang des Jahres 2022 auf ihrer Homepage als PDF-Download bereit – für die Dauer von mindestens zehn Jahren. Hintergrund sind geänderte Vorgaben durch das Inkrafttreten des Anlegerschutzstärkungsgesetzes.

Die Veröffentlichung der Dokumente durch die BaFin ersetze nicht die Veröffentlichung durch den Anbieter selbst. (DFPA/JF1)

Die Gündel & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Göttingen ist eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei.

www.gk-law.de

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